Abschnitt 2: Gebote und Verbote
In diesem Abschnitt
VERBOTE
Die Maschine niemals ohne ordnungsgemäß funktionierenden Filter oder Abzug ins
Freie in Betrieb nehmen. Bestimmte Materialien, u. a. Farben, Lacke, Verbundplatten
und Kunststoffe, erzeugen Verbindungen, die in konzentrierter Form schädlich sein
können. Nur ein ordnungsgemäß installierter Filter oder eine ordnungsgemäß
installierte Entlüftung kann sicherstellen, dass keine Probleme auftreten.
Keine Materialien gravieren oder schneiden, die PVC oder Vinyl enthalten. Bei
der Gravur wird ein Korrosionsmedium erzeugt, das die Maschine zerstört. Ihre
Garantie wird unwirksam, wenn Ihre Maschine durch Korrosion als Folge des
Gravierens oder Schneidens von PVC oder Vinyl beschädigt wird.
Die Maschine unter keinen Umständen unbeaufsichtigt laufen lassen. Wenn die
Maschine unvorschriftsmäßig eingestellt ist oder beim Betrieb eine mechanische
oder elektrische Störung auftritt, besteht ein erhebliches Brandrisiko.
Keinesfalls einen Vektorschnitt an einem Material durchführen, wenn die
Maschine unbeaufsichtigt ist. Beim Vektorschnitt finden relativ langsame
Bewegungen statt und das zu schneidende Material wird außerordentlich hoher
Wärme ausgesetzt. Dieser Wärmeaufbau kann ein erhebliches Brandrisiko
hervorrufen, weshalb die Maschine jederzeit überwacht werden sollte. Außerdem
sollte die Druckluftunterstützung beim Vektorschneiden stets eingeschaltet sein,
um die Brandgefahr zu reduzieren.
Die Maschine keinesfalls mit abgenommenen Abdeckungen oder Gehäusen in
Betrieb nehmen und das Gehäuse nicht modifizieren. Der Laserstrahl ist unsichtbar!
Gebote und Verbote für den Maschinenbetrieb
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