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Samson 3375 Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 8

Elektrischer antrieb
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Inhaltsverzeichnis
Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Für den direkten Umgang mit dem elektrischen Antrieb ist keine Schutzausrüstung erforder-
lich. Bei Montage- und Demontagearbeiten kann es sein, dass Arbeiten am angeschlossenen
Ventil notwendig sind.
Î Persönliche Schutzausrüstung aus der zugehörigen Ventildokumentation beachten.
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Schutzeinrichtungen
Der Antrieb verfügt über eine thermische Sicherung, die den Asynchronmotor schützt. In den
Endlagen schaltet der Motor über Endlagenschalter automatisch ab. Bei Antrieben mit Si-
cherheitsfunktion fährt die Antriebsstange bei Ausfall der Versorgungsspannung in eine defi-
nierte Endlage. Diese Sicherheitsstellung ist bei SAMSON-Antrieben auf dem Typenschild
eingetragen.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Anwender Gefährdun-
gen, die am Stellventil vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie vom Stelldruck und
von beweglichen Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu
müssen Betreiber und Anwender alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise dieser
Einbau- und Bedienungsanleitung, insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme und Instandhal-
tung, befolgen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Anwender diese Einbau- und Be-
dienungsanleitung zur Verfügung zu stellen und den Anwender in der sachgerechten Bedie-
nung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber sicherstellen, dass der Anwender oder
Dritte nicht gefährdet werden.
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EB 8332-2
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