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PROJEKTIERUNG
4.3.3
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4
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B E T R I E B S A N L E I T U N G | Safe Entry Exit – Funktionsbaustein für Siemens S7
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2
Abbildung 4: Beispiel für Zugangsbegrenzung mit AGV
AGV
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Gefahrbereich
2
Die mechanische Schutzeinrichtung muss so lang gestaltet sein, dass die Initiierungs‐
zeit abgelaufen ist, bis das AGV/AGC bei Ausfahrt nach Aktivierung den Eingang zum
Zugangsbereich wieder erreicht hat.
WICHTIG
Die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 muss den Vorgaben der
EN ISO 61496-1 entsprechen und mindestens einen MTTFd-Wert von 100 a aufweisen.
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 nach EN ISO 13855 posi‐
b
tionieren.
Nach Möglichkeit die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 so
b
montieren, dass die Palette zum Transport des Materials auf dem Förderer die
berührungslos wirkende Schutzeinrichtung Typ 4 nicht auslöst.
Nur das Material auf der Palette sollte die berührungslos wirkende Schutzeinrich‐
tung (ESPE) Typ 4 auslösen. Der unterste Strahl der berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 sollte knapp über der Oberfläche der Palette ver‐
laufen. Wenn dies nicht praktikabel sein sollte, dann kann die berührungslos wir‐
kende Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 auch auf die Palette ausgerichtet werden. In
diesem Fall ist die Möglichkeit von Personen auf einer leeren Palette in der Risiko‐
beurteilung zu betrachten und ggf. sind Maßnahmen gegen das Klettern auf eine
leere Palette notwendig. Die Höhe des untersten Strahls der berührungslos wir‐
kenden Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 muss so gewählt werden, dass es Perso‐
nen nicht möglich ist, unterhalb davon in den gefahrbringenden Bereich zu gelan‐
gen.
Die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 so montieren, dass es
b
Personen nicht möglich ist, am Material vorbei den gefahrbringenden Bereich zu
betreten.
Der Abstand zur Öffnung sollte an jeder Seite des Materials maximal 200 mm
betragen, sofern nicht anders in der Risikobeurteilung festgestellt.
Höhe des niedrigsten Lichtstrahls der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung
(ESPE) Typ 4 muss ≤ 300 mm betragen, um ein Unterkriechen zu vermeiden.
Falls die Höhe des AGV/AGC niedriger ist als 300 mm, dann muss der niedrigste
Lichtstrahl der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (ESPE) Typ 4 das Mate‐
rial auf dem Fahrzeug erkennen.
Im Bedarfsfall muss der Betreiber der Maschine zusätzliche Sicherheitsmaßnah‐
men ergreifen, wie beispielsweise das Montieren von elektronisch überwachten
Schwingklappen.
8024067/2019-06-06 | SICK
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