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Informationen für den Betreiber
09/2011
1010400-00
2.1
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Bei dem hier beschriebenen Gerät Wellsystem Spa handelt es sich um nach-
rüstbares Zubehör für Wellsystem Überwasser-Massagegeräte.
Das Gerät dient zur kosmetischen Stimulation der Haut mit rotem Licht (Pho-
to-Bio-Stimulation). Weitere Informationen darüber finden Sie auf Seite 19.
Einige Personen dürfen das Gerät nicht benutzen, siehe Seite 20.
Das Gerät darf von Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen
oder geistigen Fähigkeiten, mangelnder Erfahrung und/oder mangelndem
Wissen nicht eigenständig benutzt werden. Eine für ihre Sicherheit zuständige
Person muss durch Beaufsichtigung oder Einweisung sicherstellen, dass das
Gerät ordnungsgemäß und sicher benutzt wird. Bestehen daran auch nur
Zweifel, ist die Benutzung des Gerätes durch diese Personen untersagt!
Das Gerät darf nur mit den angegebenen oder gleichwertigen Lampen betrie-
ben werden.
Jede andersartige Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko hierfür trägt
allein der Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Anweisungen, Gebrauchs- und Wartungsbedin-
gungen. Das Gerät darf nur von Personen betrieben, gewartet und instandge-
setzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
2.2
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Folgende Nutzung des Geräts ist ausdrücklich verboten:
Mehrere Personen dürfen das Gerät nicht gleichzeitig benutzen.
Das Gerät darf nur mit einem Überwasser-Massagegerät betrieben wer-
den. Der Gebrauch mit einem Unterwasser-Massagegerät ist verboten.
2.3
Verpflichtungen des Betreibers
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reinigungs-
und Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung und Anwei-
sung des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Betrieb
und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicherzustellen.
Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der nationalen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlosen Betrieb und
die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und die Merkmale und
Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Innerhalb der EU gilt die
EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)).
Informationen für den Betreiber
Gebrauchsanweisung – 7