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Sicherheit; Grundlegende Sicherheitshinweise; Verpflichtung Des Betreibers; Ausbildung Des Personals - Tetratec Instruments Lmf Serie Referenzhandbuch

Inhaltsverzeichnis
Referenzhandbuch
LMF

2 Sicherheit

Bitte machen Sie sich unbedingt noch vor der Installation mit den Sicherheitshinweisen vertraut!
2.1

Grundlegende Sicherheitshinweise

Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb dieses
Systems ist die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvorschriften.
Die Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu beachten,
die am System arbeiten.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfallverhütung zu
beachten.
2.1.1

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen am System arbeiten zu lassen, die mit den
grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die
Handhabung des Systems eingewiesen sind.
Die Zuständigkeiten des Personals sind klar festzulegen für das Montieren, Inbetriebnehmen,
Bedienen, Einstellen, Warten und Instandsetzen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die elektrische Betriebssicherheit ist regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren.
Die pneumatischen Einrichtungen sind regelmäßig auf Betriebssicherheit zu prüfen und zu
dokumentieren.
Im Fall von gefährlichen Medien (andere Gase als Luft) ist der Messaufbau regelmäßig auf
Leckagen zu prüfen und zu dokumentieren. Die Systeme dürfen ggf. nur in überwachter
Atmosphäre betrieben werden (Gaswarngeräte).
Prüffristen müssen vom Betreiber unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen
Vorgaben festgelegt werden.
2.1.1.1

Ausbildung des Personals

Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf am System arbeiten.
Das Personal muss das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in der Betriebsanleitung
gelesen, verstanden und dies durch Unterschrift bestätigt haben.
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person am System arbeiten.
2.1.1.2
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort des Systems aufzubewahren.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am System und an der Messstrecke sind in lesbarem
Zustand zu halten.
2.1.2

Verpflichtung des Personals

Alle Personen, die mit Arbeiten am System beauftragt sind, verpflichten sich vor
Arbeitsbeginn
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu
beachten.
das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in der Betriebsanleitung zu lesen und
durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie diese gelesen und verstanden haben.
Seite 4
LMF V7.0

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