1.3
Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen". Diese stehen dem
Betreiber spätestens seit Vertragsabschluss zu Verfügung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden
Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Systems.
•
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten des Systems und des
•
Zubehörs (Sensoren, LFE).
Betreiben des Systems bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß
•
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bzgl. Transport, Lagerung, Montage,
•
Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Einstellung des Systems.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen am System, eigenmächtiges Verändern der Messstrecke
•
und des Messaufbaus.
Mangelhafte Überwachung von Zubehörteilen, die einem Verschleiß unterliegen.
•
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
•
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
•
LMF V7.0
Referenzhandbuch
LMF
Seite 3