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Angaben Zum Fahrzeug; Bestimmungsgemäße Verwendung De; Funktion - Nassreinigung; Vorhersehbarer Fehlgebrauch - Kärcher B 300 RI D Handbuch

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Angaben zum Fahrzeug

Bei der Übergabe des Fahrzeuges erkannte Mängel und
Transportschäden bitte gleich ihrem Händler bzw. Ver-
kaufshaus melden.
Die an dem Gerät angebrachten Warn- und Hinweisschil-
der geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb.
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die B 300 RI ist ein Kombinationsgerät zum Nassreinigen
und Kehren ohne Umbau.
Dieses Gerät ist für den gewerblichen und industriellen
Gebrauch geeignet, z.B. in Hotels, Schulen, Krankenhäu-
sern, Fabriken, Läden, Büros und Vermietergeschäften.
Je nach Reinigungsaufgabe können unterschiedliche
Bürsten verwendet werden und es kann zwischen Seiten-
besendeck und Seitenschrubbdeck gewählt werden.
Diese Betriebsanleitung beschreibt die maximalen Anbau-
ten, sowie die Motorvarianten Diesel und Gas. Ihr Gerät
kann evtl. davon abweichen.
Bei ausreichender Belüftung kann die Gasvariante (LPG)
in Innenbereichen (Hallen und Industriegebäuden) benutzt
werden.
Vor der Benutzung des Fahrzeuges die Betriebsanleitung
sorgfältig durchlesen und sich mit den Bedienungseinrich-
tungen und der übrigen Ausrüstung vertraut machen.
Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß verwendet
werden, wie in dieser Betriebsanleitung dargestellt und be-
schrieben.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vorgeschriebenen Wartung.
Das Fahrzeug und die Anbaugeräte dürfen nur von Perso-
nen genutzt, gewartet und instand gesetzt werden, die da-
mit vertraut sind und über die damit verbundenen
Gefahren unterrichtet sind.
Die allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften des Gesetzgebers müssen berücksichtigt wer-
den. Sonstige gültige sicherheitstechnische,
arbeitsmedizinische und straßenverkehrsrechtliche Re-
geln sind einzuhalten.
Das Bedienpersonal muss:
körperlich und geistig geeignet sein
im Umgang mit dem Fahrzeug unterwiesen sein
vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben
die Befähigung zum Führen des Fahrzeuges gegen-
über dem Unternehmer nachgewiesen haben
vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges be-
stimmt sein
Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahr-
zeug den national gültigen Richtlinien entsprechen.
Das Gerät ist nur für die in der Betriebsanleitung ausge-
wiesenen Beläge geeignet.
2.1.1
Geeignete Böden zur Reinigung als
Nassreinigungsgerät
Industrieboden
Estrich
Beton
2.1.2
Geeignete Beläge zur Reinigung als
Kehrsaugmaschine
Asphalt
Industrieboden
Neben den Hinweisen in der Betriebsanleitung müssen die
allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten des Gesetzgebers berücksichtigt werden.
Estrich
Beton
Pflastersteine
2.1.3
Funktion
Nassreinigung
Das Gerät wird zur Nassreinigung von ebenen Böden
eingesetzt. Es kann durch Einstellen eines Reinigungs-
programms und der Wassermenge leicht an die jewei-
lige Reinigungsaufgabe angepasst werden.
Das Seitenschrubbdeck befördert das Kehrgut in die Mitte
wo es von gegenläufigen Bürsten aufgenommen wird.
Ein Sauggebläse erzeugt Unterdruck und saugt die
Schmutzflotte in den Schmutzwassertank.
Kehren
Soll das Gerät hauptsächlich zum Kehren genutzt wer-
den empfiehlt sich der Einbau einer speziellen Kehr-
walze und der Umbau zum Seitenbesendeck.
Hinweis: Den Umbau zum Seitenbesendeck vom Kär-
cher-Kundendienst ausführen lassen, da Parameter in
der Steuerung verändert werden müssen.
Das Seitenbesendeck befördert das Kehrgut in die Mit-
te. Die beiden gegenläufigen Bürsten befördern das
Kehrgut in den Kehrgutbehälter. Ein Sauggebläse ver-
hindert, dass Staub austritt.
Ist der Kehrgutbehälter voll kann er vom Fahrersitz aus
hydraulisch entleert werden.
2.1.4

Vorhersehbarer Fehlgebrauch

Jede Verwendung, die nicht wie oben beschrieben bestim-
mungsgemäß ist, ist unzulässig. Für Gefährdungen, die durch
unzulässige Verwendung entsteht, haftet der Anwender.
Die Benutzung für andere Zwecke als in dieser Anleitung
beschrieben, ist untersagt.
Das Befördern von Personen auf dem Gerät ist nicht erlaubt.
Am Gerät dürfen keine Veränderungen vorgenommen
werden.
Das Gerät nicht über 2000 m Höhe benutzen.
Niemals explosive Flüssigkeiten, brennbare Gase so-
wie unverdünnte Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farbverdünner oder
Heizöl, die durch Verwirbelung mit der Saugluft explo-
sive Dämpfe oder Gemische bilden können, ferner
Aceton, unverdünnte Säuren und Lösungsmittel, da sie
die am Gerät verwendeten Materialien angreifen.
Niemals reaktive Metallstäube (z.B. Aluminium, Mag-
nesium, Zink) aufkehren/aufsaugen, sie bilden in Ver-
bindung mit stark alkalischen oder sauren
Reinigungsmitteln explosive Gase.
Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände
aufkehren/aufsaugen.
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten. Der Be-
trieb in explosionsgefährdeten Räumen ist untersagt.
Fahren mit angehobenem Kehrgutbehälter (Hopper) ist
verboten.
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