›
Das Ablagefach auf der Beifahrerseite schließen.
›
Prüfen, ob nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
Schriftzug
Einschalten
›
Die Zündung ausschalten.
›
Das Ablagefach auf der Beifahrerseite öffnen.
›
Beim Funkschlüssel den Schlüsselbart vollständig herausklappen
›
Den Schlüssel in den Schlitz im Schlüsselschalter vorsichtig bis zum Anschlag
einschieben.
›
Mit dem Schlüssel den Schlitz des Schlüsselschalters vorsichtig in die Positi-
on ON
» Abb. 15
- drehen.
›
Den Schlüssel aus dem Schlitz im Schlüsselschalter herausziehen
›
Das Ablagefach auf der Beifahrerseite schließen.
›
Prüfen, ob nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
Schriftzug - leuchtet.
Die Kontrollleuchte
erlischt 65 Sekunden nach dem Statuswechsel des
Schlüsselschalters bzw. nach dem Einschalten der Zündung.
ACHTUNG
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, ob der Airbag ab- oder eingeschaltet
■
ist.
Den Airbag nur bei ausgeschalteter Zündung abschalten! Ansonsten kann
■
ein Fehler im System für die Airbagabschaltung verursacht werden.
Wenn die Kontrollleuchte
■
beim Unfall nicht ausgelöst! Das Airbag-System unverzüglich von einem
Fachbetrieb überprüfen lassen.
Den Schlüssel während der Fahrt nicht im Schlüsselschalter eingesteckt
■
lassen.
Durch Erschütterungen kann sich der Schlüssel im Schlitz drehen und
■
den Airbag einschalten!
Der Airbag kann dann bei einem Unfall unerwartet auslösen - es be-
■
steht Verletzungs- oder Lebensgefahr!
VORSICHT
Ein nicht ausreichend herausgeklappter Schlüsselbart kann den Schlüssel-
schalter beschädigen!
» Abb. 15
- leuchtet.
blinkt, dann wird der Beifahrer-Airbag
Sichere Beförderung von Kindern
im
Kindersitz
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
»
.
Verwendung des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz
Kindersicherheit und der Seitenairbag
Gruppeneinteilung der Kindersitze
Verwendung von Kindersitzen, die mit einem Sicherheitsgurt befestigt
»
.
werden
Kinder sind auf dem Rücksitz generell sicherer aufgehoben als auf dem Beifah-
im
rersitz.
Im Gegensatz zu Erwachsenen sind die Muskeln und die Knochenstruktur von
Kindern noch nicht voll entwickelt. Kinder sind deshalb einem erhöhten Verlet-
zungsrisiko ausgesetzt.
Kinder sollen im Einklang mit den entsprechenden gesetzlichen Bestimmun-
gen befördert werden.
Es sind Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 zu verwenden. Die Norm ECE-R
bedeutet: Regelung der Wirtschaftskommission für Europa (Economic
Commission for Europe - Regulation).
Die Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 sind mit einem nicht ablösbaren
Prüfzeichen gekennzeichnet: großes E im Kreis, darunter die Prüfnummer.
ACHTUNG
Bei der Verwendung der Kindersitze sind die nationalen gesetzlichen Be-
■
stimmungen zu beachten.
Auf keinen Fall dürfen Kinder - auch keine Babys! - auf dem Schoß mitge-
■
nommen werden.
Niemals Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurücklassen. Bei bestimm-
■
ten äußeren klimatischen Bedingungen können im Fahrzeug lebensbedro-
hende Temperaturen entstehen.
Das Kind muss über die gesamte Fahrzeit im Fahrzeug gesichert sein! An-
■
sonsten würde dieses im Falle eines Unfalls durch das Fahrzeug geschleu-
dert und könnte sich und andere Mitfahrer dadurch lebensgefährlich verlet-
zen.
Sichere Beförderung von Kindern
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