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Kaminanlagen Mit Handwerklich Erstellten Heizgaszügen; Geschlossene Kaminanlagenverkleidung; Allgemeine Aufbauhinweise Für Aufstellräume Aus Nicht Brennbaren Baustoffen - Spartherm Mini R1V 57 Aufbauanleitung

Brennzellen
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6.5.2 K AMINANLAGEN MIT HANDWERKLICH
ERSTELLTEN HEIZGASZÜGEN
Spartherm-Brennzellen, die nach EN 13229 geprüft sind, sind für den
Anbau von handwerklich erstellten keramischen Heizgaszügen geeignet. Die
Dimensionierung und der Aufbau von handwerklich erstellten keramischen
Heizgaszügen ist nach gültigem Regelwerk auszuführen.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Heizgastemperatur nach Austritt
aus dem keramischen Zug, die Schornsteinanlage ausreichend bedienen
kann und die Kaminanlage eine im Querschnitt ausreichend dimensionierte
Anheizvorrichtung aufweist.
Der Ofensetzer muss den Betreiber über die Funktionsweise und die richti-
gen Handhabung der Kaminanlage in Kenntnis setzen.
6.5.3 GESCHLOSSENE K AMINANLAGENVERKLEIDUNG
Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärmeabgabe über die
äußere Kaminverkleidung (Grundofen, Hypokaustenanlage, Anlagen mit
verschließbaren Konvektionsluftöffnungen etc.) also über Wärmestrahlung
der Verkleidung an die Umgebung abgeben, sind folgende Punkte unbedingt
zu beachten:
• Die Kaminanlage ist nach den einschlägig bekannten Fachregeln des KL
Handwerks auszulegen und zu erstellen (TR-OL 2006).
• Wir empfehlen grundsätzlich den Einsatz von ausreichend Speicher-
material (z.B. Magnetherm), um die Wärme optimal zu nutzen und die
Gefahr der Überhitzung in Temperaturspitzen zu vermeiden.
• Die Ofengröße, d.h. die Größe der wärmeabgebenden Oberfläche ist
abhängig von der Wärmeleistung und dem Wärmebedarf zu ermitteln!
• Die Verkleidungsteile sind gemäß den erhöhten Anforderungen
auszuwählen.
• Der Erbauer hat den Betreiber möglichst schriftlich auf die spezielle
Bauart/Betriebsweise hinzuweisen. Die aufgelegte Holzmenge muss der
Wärmeabgabe der Oberfläche beziehungsweise der Speicherkapazität
des Speichermediums entsprechen (im Allg. nicht mehr als 2 – 3 Auf-
lagen pro Tag).
• Es wird empfohlen, Anbauflächen aus brennbaren Baustoffen zusätzlich zur
geforderten Wärmedämmung mit einer aktiven Hinterlüftung zu schützen.
• Bei hochschiebbaren Feuerraumtüren darf die Temperatur an den
Umlenk- oder Führungsrollen und an den Lagern 270 °C nicht über-
schreiten. Gegebenenfalls sind Bereiche der Brennzelle mit beweglichen
mechanischen Teilen gesondert zu dämmen.
• Beim Einbau von Zubehörteilen sind deren Einbauvorschriften zu beach-
ten, insbesondere die zulässigen Betriebs- oder Umgebungstemperatu-
ren und ggf. Anforderungen an die Zugänglichkeit.
7. ALLGEMEINE AUFBAUHINWEISE
FÜR AUFSTELLRÄUME AUS NICHT
BRENNBAREN BAUSTOFFEN
Wichtiger Hinweis: Die Brennzelle darf nicht auf schwimmenden Estrich
aufgestellt werden, sondern nur auf tragfähigem Verbundestrich. In der
Kaminverkleidung muss eine Reinigungsöffnung für das Abgasrohr und bei
entsprechenden Produkten für Wasser-, Heizungs- und Stromanschlüsse
vorgesehen werden!
D 20

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