Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen
aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der
Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungsgrenz-
temperatur von mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und einer
Nennrohdichte von 80 kg/m
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zu verwenden. Diese müssen eine entspre-
chende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstoffkennziffer darf an keiner Stelle die Ziffernfolge „99" beinhalten!
Sofern diese Dämmschicht nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzen-
den Platten allseitig gehalten wird, sind Befestigungen im maximalen Abstand
von höchstens 33 cm zueinander anzubringen. Andere Dämmstoffe, z.B. aus
Blähbeton oder mineralischen Baustoffen, müssen eine allgemeine bauauf-
sichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt)
aufweisen. Diese müssen gem. Herstellerangaben verbaut werden.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe weisen unterschiedliche Wärmeleitzahlen
auf, sodass sich unterschiedliche Dämmstoffdicken ergeben. Die erforderli-
che Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämmstoffhersteller zur Verfügung
gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung und als
Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Einbautiefe
erheblich. Wärmedämmungen aus nicht abriebfestem Material, wie z.B.
Stein- und Schlackefasern müssen abriebfest z.B. mit einem Stahlblech
verkleidet werden, damit durch den Umlaufvolumenstrom kein Abrieb in
den Aufstellraum transportiert wird. Andere Wärmedämmplatten sind ggf.
werksseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt und fugen-
dicht angebracht werden. Bei mehrlagiger Aufbringung müssen die Stöße
überlappen. Die Anbringung muss ordentlich und abriebfest sein. Zudem
muss die passgenaue Position dauerhaft sichergestellt sein.
5.4.2 VORMAUERUNG BEI ZU SCHÜTZENDEN
WÄNDEN
• Bei Anbau der Kaminanlage an zu schützende Wände ist eine Vormau-
erung erforderlich. Die Vormauerung muss mindestens 20 cm über das
Verbindungsstück hinausragen.
• Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand:
-
mindestens 11,5 cm dick ist
-
aus nicht brennbaren Bauteilen besteht
-
keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist
• Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B. aus Ziegelstein, errichtet wer-
den, oder aber aus vorgenannten Wärmedämmplatten bestehen, sodass
die Gesamtbautiefe, bestehend aus Vormauer und Wärmedämmung
erheblich reduziert wird.
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