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Montagefolge; Grundsätzliche Anforderungen Für Die Errichtung Einer Kaminanlage; Aufstellraum Und Verbrennungsluftversorgung; Grundsätzliche Anforderungen An Den Aufstellraum - Spartherm Mini R1V 57 Aufbauanleitung

Brennzellen
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Inhaltsverzeichnis

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1.3 MONTAGEFOLGE

1. Bei Brennzellen mit hochschiebbarer Feuerraumtür, zuerst die Arretie-
rungsschraube der Gegengewichte herausdrehen!
2. Falls gewünscht den SVS-Stutzen in der gewünschten Position mit Hilfe
der mitgelieferten Schelle oder dem Einhand-Spannverschluss an der
Aufnahme befestigen.
3. Die Brennzelle muss absolut lot- und waagerecht stehen!
4. Ein horizontaler Anschluss an den Schornstein ist durch Verdrehen der
Abgas-Kuppel möglich. Hierzu Schelle öffnen, Abgas-Kuppel positionie-
ren und mit der Schelle wieder fixieren.
2. GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN
FÜR DIE ERRICHTUNG EINER
K AMINANLAGE
Vor Installation der Brennzelle ist die einwandfreie Funktion der Luftsteue-
rung zu überprüfen und gegebenenfalls in Funktion zu setzen. Der zustän-
dige Bezirksschornsteinfegermeister muss vor dem Einbau bezüglich der
Eignung des Schornsteins und der Verbrennungsluftzufuhr befragt werden.
Die DIN 18160 und die DIN 18896 sind zu beachten und anzuwenden. Die
zuständige Norm DIN EN 13229 ist anzuwenden. Jede Kaminanlage benötigt
einen eigenen Schornstein. Mehrfachbelegung ist nur bei Kaminanlagen mit
selbstschließender Feuerraumtür erlaubt.
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN 4705 T1, T2 bzw. EN 13384-1
mit dem in dieser Anleitung vorgegebenen Wertetripel. Der optional liefer-
bare Konvektionsmantel kann bei Kachelkaminen entfallen. Die Einrichtung
der Kaminanlage erfolgt nach den Fachregeln des Kachelofen- und Lüf-
tungsbauerhandwerks (TROL-Richtlinien für den Bau von Kachelöfen, zu
beziehen beim Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima, Rathausallee 5,
53729 St. Augustin).
3. AUFSTELLRAUM UND
VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
3.1 GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN DEN
AUFSTELLRAUM
Kaminanlagen dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, bei denen nach
Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Ins-
besondere muss, bei raumluftabhängiger Ausführung, dem Aufstellräumen
genügend Verbrennungsluft zuströmen. Die Grundfläche des Aufstell raumes
muss so gestaltet und groß sein, dass Kaminanlagen ordnungsgemäß
betrieben werden können.
3.2 DER BETRIEB VON K AMINANLAGEN WIRD NICHT
GEFÄHRDET, WENN
• die Kaminanlage Sicherheitseinrichtungen integriert hat, die Unterdruck
im Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig verhindern.
• die erforderlichen Verbrennungsluftvolumenströme und die Volumenluft-
ströme der Entlüftungsanlagen insgesamt keinen größeren Unterdruck
im Aufstellraum und den Räumen des Lüftungsverbundes als 0,04 mbar
bedingen.
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