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Kaminschürze; Verbindungsstück; Wärmeabgabe; Warmluftanlagen - Spartherm Mini R1V 57 Aufbauanleitung

Brennzellen
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6.3 K AMINSCHÜRZE
Eine Kaminschürze darf keine direkte Verbindung mit der Brennzelle haben.
Sie muss selbsttragend errichtet werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen
der Türzarge und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen, ein Min-
destabstand von 6 mm bestehen muss, um die Brennzellentür bei Bedarf
(z.B. Austausch der Scheibe) demontieren zu können.
6.4 VERBINDUNGSSTÜCK
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich auf dem Abgasdom der
Brennzelle. Der Anschluss an den Schonstein erfolgt möglichst direkt und
kann sowohl vertikal als auch horizontal erstellt werden. Der Anschluss an den
Schornstein muss mit einem eingemauerten Wandfutter bzw. nach Schorn-
steinherstellerangaben erfolgen. Das Verbindungsstück ist aus Formstücken
aus Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus mindestens 2 mm
dicken Stahlblech nach DIN 1623, DIN 1298, DIN EN 1856 und entsprechen-
den Formstücken herzustellen.
ANMERKUNG
Anforderungen an das Verbindungsstück nach DIN 18160 Teil 2.
6.5 WÄRMEABGABE
Da unterschiedliche Bauarten von Kaminanlagen mit unseren Brennzellen
möglich sind, ist eine genaue Planung der Kaminanlage durch ein Fachun-
ternehmen unerlässlich. Eine ausreichende Wärmeabgabe muss sicherge-
stellt werden. Dies kann über Konvektionsluftleitungen in der Verkleidung,
über wärmeabgebende Verkleidungsteile oder über eine Kombination aus
beiden realisiert werden.

6.5.1 WARMLUFTANLAGEN

Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die erzeugte Wärme über Konvek-
tion (Warmluftofen, Heizkamin. etc) abführen, sind folgende Punkte zu beachten:
• Der Querschnitt für die Lufteintrittöffnung und für die Luftaustrittsöff-
nung sind den Technischen Daten zu entnehmen. Abweichende Quer-
schnitte sind bei rechnerischem Nachweis möglich.
• Mindestens 50% der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung dürfen nicht
verschließbar sein.
• Bei Verwendung des Konvektionsluftmantels müssen alle vier Anschluss-
stutzen belegt werden. Die Lufteintritts- und die Luftaustrittsöffnungen
dürfen nicht verschließbar sein.
• Die Luftleitungen müssen aus nicht brennbaren formbeständigen Bau-
stoffen bestehen.
• In einem Bereich von 30 cm neben und 50 cm über den Warmluftaustritts-
gittern dürfen sich keine brennbaren Baustoffe und Gegenstände, z.B.
Holzdecken, und keine Einbaumöbel befinden.
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