Nachprüffristen
Für das Connect Reverse Evo gelten fol-
gende Nachprüffristen:
Bei in der Schulung oder gewerblich
genutzten Gurtzeugen muss eine Über-
prüfung alle 12 Monate, ab dem Kaufda-
tum zählend, durchgeführt werden.
Bei Endkundengeräten muss eine Über-
prüfung alle 2 Jahre, ab dem Kaufdatum
zählend, durchgeführt werden.
Für den Fall, dass 150 Betriebsstunden
(inklusiv Bodenhandling) vor Ablauf der
unter a) und b) genannten Fristen er-
reicht werden, muss das Gurtzeug einer
vorzeitigen Nachprüfung unterzogen
werden.
Auf Grund der erhöhten Belastung müssen
Bodenhandlingszeiten mindestens mit dem
Faktor 2 zu den Gesamtbetriebsstunden
hinzugezählt werden.
Prüfberechtigung
Damit die Firma Swing Garantie- und Haf-
tungsansprüche wahrnehmen kann, muss
jede Überprüfung von SWING, oder einer
von SWING autorisierten Prüfstelle ausge-
führt werden. Die Dokumentation und das
Ergebnis der Prüfung müssen vom Prüfbe-
auftragten eindeutig identifizierbar sein
(Datum und Stelle / Name des Beauftrag-
ten) und in der Nähe des Typenschildes
eingetragen werden.
Personelle Voraussetzung für die eigen-
händige Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die eigen-
händige Nachprüfung von einsitzigen Gleit-
segeln:
Besitz eines gültigen beschränkten Luft-
fahrerscheins für Gleitse-
gel/Hängegleiter oder gleichwertig aner-
kannte Lizenz.
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Personelle Voraussetzung für die Nach-
prüfung im Auftrag Dritter
Eine für die Prüftätigkeit förderliche
Berufsausbildung.
Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jah-
ren bei der Herstellung oder Instandhal-
tung von Gleitschirmen und Hängeglei-
tern oder einer technisch ähnlichen Art.
Davon 6 Monate innerhalb der letzten 24
Monate in einem Herstellerbetrieb für
Luftsportgeräte, oder durch Bestätigung
des Herstellers.
Eine ausreichende typenbezogene Ein-
schulung im Betrieb des Herstellers oder
Importeurs.
Eine typenbezogene Einweisung je
Gerätetyp, die jährlich zu verlängern ist.
Eigenhändige Prüfung
Eine eigenhändige Prüfung ist bei Erfüllung
aller Voraussetzungen rechtlich zulässig.
Bei eigenhändiger Nachprüfung erlischt die
Haftung der Firma Swing Flugsportgeräte
GmbH.
SWING empfiehlt, die Nachprüfung beim
Hersteller/Importeur oder einem von ihm
anerkannten Nachprüfbetrieb durchführen
zulassen.
Verhalten bei festgestellten Schä-
den, Reparaturen
Werden bei der Kontrolle des Gurtzeuges
Schäden festgestellt, die die Lufttüchtigkeit
des Gerätes beeinträchtigen, so ist das
Gurtzeug zur Reparatur an den Hersteller
oder ein autorisiertes Servicecenter einzu-
senden. Dies gilt auch für Schäden, deren
Auswirkungen auf die Lufttüchtigkeit des
Systems nicht eindeutig bestimmt werden
können.
HINWEIS
Reparaturen dürfen ausschließlich vom
Hersteller oder einem autorisierten
Servicecenter vorgenommen werden