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Prüfberechtigung; Eigenhändige Prüfung; Garantie - Swing Core 2 Betriebsanweisung

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Prüfberechtigung
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihren
Gleitschirm während seiner gesamten
Lebensdauer in den vorgeschriebenen
Abständen zum Service bringen. Damit Sie
von Ihrer Swing-Garantie profitieren,
müssen Sie:
Ihren Gleitschirm von Swing oder einer
von Swing autorisierten Prüfstellen
checken lassen
Die Dokumentation und das Ergebnis
der Prüfung müssen vom
Prüfbeauftragten eindeutig identifizierbar
sein (Datum und Stelle / Name des
Beauftragten) und in der Nähe des
Typenschildes eingetragen werden.
Eigenhändige Prüfung
Nach § 14 Abs. 5 LuftGerPV kann der
Halter sein Gerät selber nachprüfen oder
einen Dritten (z.B. Hersteller/Importeur) mit
der Nachprüfung beauftragen, sofern alle
vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt
sind. Bei eigenhändiger Nachprüfung
erlischt allerdings die Haftung und Garantie
der Firma Swing Flugsportgeräte GmbH.
Der DHV empfiehlt, die Nachprüfung beim
Hersteller/Importeur oder einem von ihm
beauftragten
und
Nachprüfbetrieb durchführen zulassen.

Garantie

Die Swing-Garantie ist ein umfassendes
Leistungspaket, das hohe Ansprüche an
Kundendienst und Kundenbetreuung erfüllt.
Den Umfang der Garantieleistungen
entnehmen Sie bitte der mitgelieferten
Garantiekarte. Damit Sie die Garantie in
Anspruch nehmen können, müssen Sie
Ihren Gleitschirm oder andere Swing-
Produkte registrieren. Dazu können Sie die
DHV
anerkannten
Reparaturen, Nachprüfung und Garantie
Garantiekarte ausfüllen und per Post
schicken oder Sie registrieren sich einfach
und schnell Online. Gehen Sie dazu auf die
Swing-Homepage unter:
www.swing.de  Service  Online-
Garantie
Reichen Sie die Registrierung innerhalb von
14 Tagen nach Erwerb des Gleitschirmes
ein. Nach dem Online-Versenden erhalten
Sie eine Email als Bestätigung. Falls Sie
keine Email-Adresse besitzen, geben Sie im
Pflichtfeld bitte 'info@swing.de' ein.
Registrierungen per Post und ohne Email-
Adresse werden von Swing erfasst aber
nicht zusätzlich bestätigt. Daher empfehlen
wir Ihnen die Online-Registrierung mit
Email-Adresse.
Mängelrügen am Produkt, Abweichungen
oder Änderungen der Flugcharakteristik und
eventuelle Garantieansprüche müssen dem
Hersteller umgehend mitgeteilt werden. Je
nach Garantieanspruch kann es dabei
notwendig sein, den Gleitschirm oder
andere Swing-Produkte zur Überprüfung an
Swing Flugsportgeräte GmbH zu schicken.
Swing nimmt grundsätzlich alle
angegebenen Email-Adressen der
eingeschickten Garantiekarten in eine
Verteilerliste auf. Falls Sie sich nur für die
Garantie registrieren lassen und keine
weiteren Sicherheits- oder
Informationsemails erhalten möchten, bitten
wir Sie, die Email-Adresse auf der
Garantiekarte nicht anzugeben.
Kapitel 9
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