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Grundlegende Sicherheits- und Anwenderhinweise
Im Kapitel 2 "Grundlegende Sicherheits- und Anwenderhinweise" sind generelle Sicherheitshinweise
für den Betreiber sowie das Bedienpersonal aufgeführt. Am Anfang einiger Hauptkapitel sind Sicher-
heitshinweise gesammelt aufgeführt, die für alle durchzuführenden Arbeiten in dem jeweiligen Kapitel
gelten. Vor jedem sicherheitsrelevanten Arbeitsschritt sind zudem speziell auf den Arbeitsschritt zuge-
schnittene Sicherheitshinweise eingefügt.
2.1
Begriffserklärung
In den Dokumentationen werden für verschiedene Tätigkeiten bestimmte Personengruppen mit ent-
sprechenden Qualifikationen gefordert.
Die Personengruppen mit entsprechend vorgeschriebenen Qualifikationen sind wie folgt definiert.
Betreiber
Als Betreiber (Unternehmer/Unternehmen) gilt, wer den Frequenzumrichter betreibt und bestim-
mungsgemäß einsetzt oder durch geeignete und unterwiesene Personen bedienen lässt.
Bedienpersonal
Als Bedienpersonal gilt, wer vom Betreiber des Frequenzumrichters unterwiesen, geschult und mit der
Bedienung des Frequenzumrichters beauftragt ist.
Fachpersonal
Als Fachpersonal gilt, wer vom Betreiber des Frequenzumrichters mit speziellen Aufgaben wie Aufstel-
lung, Wartung und Pflege/Instandhaltung und Störungsbehebung beauftragt ist. Fachpersonal muss
durch Ausbildung oder Kenntnisse geeignet sein, Fehler zu erkennen und Funktionen zu beurteilen.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen an
elektrischen Anlagen besitzt. Zudem muss die Elektrofachkraft über Kenntnisse der einschlägigen gül-
tigen Normen und Vorschriften verfügen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Ge-
fahren erkennen und abwenden können.
Unterwiesene Person
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei
unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und angelernt wurde. Zudem muss die unterwiesene Person
über die notwendigen Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen, einschlägigen Bestimmungen, Unfall-
verhütungsvorschriften sowie Betriebsverhältnisse belehrt und ihre Befähigung nachgewiesen werden.
Sachkundiger
Als Sachkundiger gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse in Bezug auf Frequenzumrichter besitzt. Er muss mit den einschlägigen staatlichen Arbeits-
schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der
Technik vertraut sein, um den arbeitssicheren Zustand des Frequenzumrichters beurteilen zu können.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Produkt ist ein Frequenzumrichter. Es ist geeignet für
die Installation in Maschinen und in elektrischen Anlagen
Industrieumgebung
Die Frequenzumrichter sind elektrische Antriebskomponenten, die zum ortsfesten Einbau in den
Schaltschrank industrieller Anlagen oder Maschinen bestimmt sind.
Die Inbetriebnahme und Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs ist solange untersagt, bis fest-
gestellt wurde, dass die Maschine den Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN
EN 60204-1 entspricht.
Die Frequenzumrichter erfüllen die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und ent-
sprechen der Norm DIN EN 61800-5-1. Die CE-Kennzeichnung erfolgt basierend auf diesen Normen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der EMV-Richtlinie 2004/108/EG liegt beim Betreiber. Frequen-
zumrichter sind eingeschränkt erhältlich und als Komponenten ausschließlich zur gewerblichen Ver-
wendung im Sinne der Norm DIN EN 61000-3-2 bestimmt.
Am Frequenzumrichter dürfen keine kapazitiven Lasten angeschlossen werden.
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Anwendungshandbuch Parallelschaltung ACU / ANG
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