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Grundsätzliche Anforderung An Die Aufstellung; Aufstellort; Mehrfachbelegung; Technische Daten - Spartherm ambiente a1 Montage- Und Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.1. GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNG AN DIE
AUFSTELLUNG
Bei Installation, Anschluss und Betrieb des Kaminofens sind alle notwen-
digen nationalen und europäischen Normen, so wie örtliche Vorschriften
(DIN, DIN EN, Landesbauverordnungen, Feuerungsverordnungen, etc.) zu
beachten und anzuwenden. Die folgenden relevanten Regelungen sind ohne
Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführt.
FeuVo / LBO / VKF
Feuerungsverordnung des entsprechenden Bundeslandes /
Landesbauordnung bzw. Brandschutzvorschriften der VKF (Schweiz)
1. Stufe BlmschV
Erste Stufe der Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetz
TR-OL
Fachregeln des Kachelofen- und Luftheizungsbauhandwerks
(ZVSHK)
DIN 1298 / EN 1856:
Verbindungsstücke für Feuerungsanlagen
DIN EN 13240
Kaminöfen / Raumheizer für Festbrennstoffe
DIN 18896
Feuerstätten für feste Brennstoffe. Technische Regeln für
Installation und Betrieb.
DIN EN 13384
Abgasanlagen Berechnungsverfahren
DIN 18160-1/2
Abgasanlagen / Hausschornsteine
DIN 4751 / DIN EN 12828
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von
Warmwasser-Heizungsanlagen
VDI 2035
Wasseraufbereitung für Heizungsanlagen
LRV
LRV (Schweiz)
Art. 15a
B-VG (Österreich)
Diese Richtlinien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Feuerstätten dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei
denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren
entstehen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet und groß
sein, dass die Feuerstätte ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß betrie-
ben werden kann.

2.1.1. AUFSTELLORT

Ihr Kaminofen darf nicht auf gestellt werden:
1. In Treppenhäusern, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen.
2. In allgemein zugänglichen Fluren.
3. In Garagen.
4. In Räumen oder Wohnungen, die durch Lüftungsanlagen oder Warmluft-
heizungen mit Hilfe von Ventilatoren entlüftet werden, es sei denn, die
gefahrlose Funktion des Kaminofens ist sichergestellt.
5. In Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosive Stoffe oder
Gemische in solchen Mengen verarbeitet, gelagert oder hergestellt wer-
den, dass durch eine Entzündung oder Explosion Gefahren entstehen.

2.1.2. MEHRFACHBELEGUNG

Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins gemäß DIN 18160 ist möglich, da
der Kaminofen über eine selbstschließende Feuerraumtür verfügt. Alle an
einem Schornstein angeschlossenen Feuerstätten müssen ebenfalls für eine
Mehrfachbelegung zugelassen sein!

2.2. TECHNISCHE DATEN

Die folgenden Angaben sind dem Prüfbericht entnommen worden und
be ziehen sich auf Prüfungsbedingungen.
6
Kapitel 2

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