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Heizen In Der Übergangszeit / Ungünstige Witterungsbedingungen; Brennstoff - Spartherm ambiente a1 Montage- Und Betriebsanleitung

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Raumheizvermögen* bei Zeitheizung der ambiente Kaminöfen
Heizbedingungen a1/a2/a3/a4/
a4 H
O*/RLU
2
RLU
günstig
144 m
3
43 m
3
Bei moderner Wärmedämmung können erheblich größere Räume beheizt werden.
*
Direkte Raumwärme ohne Wasserwärmeleistung
Eine genauere Erklärung für „günstig", „weniger günstig" und „ungünstig"
findet sich in der Norm DIN 18893. Vereinfacht ausgedrückt bezeichnet
„günstig" eine Situation, in der der Raum nur über eine Außenwand verfügt
und ansonsten überwiegend an beheizte Innenräume grenzt, „ungünstig" geht
dagegen von zwei Außenwänden und angrenzenden unbeheizten Räumen aus.
Die angegebenen Werte beziehen sich auf Bausubstanzen, die noch nicht
den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Sie
stellen eine Vereinfachung dar, die maximal bis zu Raumgrößen von 200 m³
gültig ist. Bereits bei Raumgrößen ab 200 m³ empfahl die Norm DIN 18893
eine Berechnung nach DIN 4701. Heute ist eine Abschätzung gemäß den
TR-OL oder insbesondere die Berechnung nach DIN 12831 vorzuziehen.
4.6 HEIZEN IN DER ÜBERGANGSZEIT / UNGÜNSTIGE
WITTERUNGSBEDINGUNGEN
In der Übergangszeit, d.h. bei Außentemperaturen von über ca. 15 °C oder
bei ungünstigen Bedingungen (Fallwinde, etc.) kann es bei plötzlichem
Temperaturanstieg zu Störungen des Schornsteinzuges kommen, so dass
die Heizgase nicht vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist dann
mit geringerer Brennstoffmenge zu befüllen und bei geöffneter Stellung
des Luftschiebers (siehe „4.2 Verbrennungsluftregelung" auf Seite 35,
zu betreiben. Somit wird der vorhandene Brennstoff schneller (mit größerer
a6 H
O*
a6 H
O*
2
2
a5
a6
a7/a8
(7,0kW)
(11,0kW)
186 m
3
165 m
3
56 m
3
88 m
3
88 m
3
38
Flammenentwicklung) abbrennen. Dadurch kann sich der Schornsteinzug
stabilisieren. Zur Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die Asche
öfter vorsichtig abgeschürt werden. Nachdem sich der Schornsteinzug sta-
bilisiert hat, kann die Luftzufuhr etwas gedrosselt (etwa in Mittelstellung
Position „B") werden.

5. BRENNSTOFF

Kaminöfen dürfen nur mit Brennstoffen betrieben werden, die der 1. BlmSchV.
entsprechen. Für Kaminöfen ist nur Scheitholz (empfohlene Restfeuchte 20 %
oder weniger) oder Holzpresslinge nach DIN 51731 zulässig.
Übrigens: Ein Messgerät zur Bestimmung der Feuchte von Scheitholz kostet
nicht viel und macht sich schnell bezahlt.
Es dürfen keine anderen Brennstoffe verwendet werden!
Nicht zulässig ist demnach auch das Verbrennen von:
• lackiertem oder kunststoffbeschichtetem Holz
• Spanplatten oder Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde
• Holz, das von Europaletten stammt
• Abfällen, Haus-, Kleidermüll
• Papier, Papierbriketts, Kartonagen
• Kohle, Kohlebriketts, Braunkohle
• feuchtem Holz (Restfeuchte über 20%)
• Kunststoffen/Schaumstoffen jeglicher Art
• festen oder flüssigen, holzfremden Werkstoffen
Es ist untersagt, diese und andere nicht geeignete Materialien in Ihrem
Kaminofen zu verbrennen. Bei Verbrennung von anderen Materialien als den
zulässigen Brennstoffen Scheitholz oder Holzbriketts nach DIN 51713 kann
Kapitel 4/5

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