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Gewährleistung
Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der
Fa. OCHSNER. Einzusehen unter www.ochsner.at
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Die Anlagenkonzeption und ‐auslegung hat
nach aktuellen OCHSNER – Richtlinien und
Normen zu erfolgen.
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Die Wärmepumpe ist ausschließlich für den
Betrieb am öffentlichen Stromversorgungs‐
netz ausgelegt und geprüft. Die Reklamation
möglicher Störungen oder Bauteilschäden die
aus dem Betrieb in einem Inselsystem, Batte‐
riesystem, etc. resultieren sind von der Ge‐
währleistung ausgeschlossen.
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Gewährleistungsdauer: Für Lieferungen von
Geräten bieten wir 2 Jahre Gewährleistung
ab Inbetriebnahme jedoch max. 27 Monate
ab Lieferung. Der Regressanspruch gem. §
933 b ABGB ist ausgeschlossen. Erfüllungsort
für Gewährleistungs‐ und Schadenersatzan‐
sprüche ist der Sitz des Unternehmens.
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Inbetriebnahme: Die Wärmepumpe ist durch
den OCHSNER Werkskundendienst oder
durch einen von OCHSNER autorisierten Ser‐
vice‐Partner in Betrieb zu nehmen. Die Inbe‐
triebnahme der Wärmepumpe durch den
Auftragnehmer bedeutet keinerlei Übergang
von Haftungen für allfällige Mängel der Anla‐
ge. Bei Inbetriebnahmen unter Vorbehalt o‐
der Inbetriebnahme durch nicht schriftlich
befugte Personen erlischt jeglicher Gewähr‐
leistungsanspruch.
Gewährleistungsbedingungen (Auszug aus den
ALBs)
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Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich,
längstens aber binnen 3 Tagen ab Lieferung
und noch vor einer Be‐ oder Verarbeitung
schriftlich mit genauer Mängelbeschreibung
bei sonstigem Ausschluss von Gewährleis‐
tungs‐ und/oder Schadenersatzansprüchen
und/oder Irrtumsanfechtung geltend zu ma‐
chen, berechtigen aber nicht zur Zurückbe‐
haltung der Rechnungsbeträge oder Teile
derselben. Bei erkennbaren Transportschä‐
den ist der Kunde verpflichtet, vor Übernah‐
me des Transportgutes die Ware zu untersu‐
chen und sofort erkennbare Transportschä‐
den zu melden.
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Für Mängel, welche bei der Untersuchung
anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden
konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist
zwei Jahre ab Lieferung und wird durch Ver‐
besserungsversuche weder verlängert noch
unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferun‐
gen. Solche Mängel sind binnen 3 Tagen ab
Entdeckung des Mangels bei sonstigem Aus‐
BA_AIR_BASIC_ELW_Multitower_OTE3_SW5x_CC_DE_20160906_V02.docx
schluss von Gewährleistungs‐ und/ oder
Schadenersatzansprüchen und/ oder Irrtums‐
anfechtung schriftlich geltend zu machen, be‐
rechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der
Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
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Abweichungen des bestellten vom geliefer‐
ten Vertragsgegenstand, wie etwa falsche
Maße oder falscher Vertragsgegenstand
(Aliudlieferung) müssen binnen 3 Tagen ab
Lieferung und noch vor einer Weitergabe
und/ oder Be‐ oder Verarbeitung geltend
gemacht werden. Anderenfalls gilt der Ver‐
tragsgegenstand als genehmigt und kann von
uns nicht zurückgenommen oder umge‐
tauscht werden.
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Unsere Beratung, gleichgültig ob in Wort
oder Schrift, ist unverbindlich und befreit un‐
sere Kunden nicht von der eigenen Prüfung
des Vertragsgegenstandes auf dessen Eig‐
nung für den beabsichtigten Zweck. Bei Nach‐
lieferungen übernehmen wir für die exakte
Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine
Gewähr. Die Inbetriebnahme der OCHSNER
Maschinen hat ausschließlich durch OCHSNER
oder einen durch OCHSNER schriftlich beauf‐
tragten autorisierten Servicebetrieb zu erfol‐
gen. Die Inbetriebnahme selbst beschränkt
sich auf die von OCHSNER gelieferten Kom‐
ponenten, keinesfalls jedoch auf die kom‐
plette Heizungsanlage oder Anlagenkompo‐
nenten, die nicht von OCHSNER geliefert
wurden. Eine Haftungsübernahme nach Inbe‐
triebnahme für die komplette Heizungsanla‐
ge oder fremde Anlagenkomponenten wird
ausgeschlossen.
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Die technischen Anforderungen bezüglich
Anlagenkonzeption und ‐errichtung der von
uns gelieferten Produkte in Handbüchern,
Betriebsanleitungen oder ähnlichem enthal‐
ten lediglich gängige Minimalanforderungen,
ohne Anspruch auf deren Vollständigkeit. Der
Kunde ist verpflichtet, den diesbezüglichen
Stand der Technik sowie die aktuellen
OCHSNER‐Richtlinien einzuhalten, anderen‐
falls erlöschen sämtliche Gewährleistungsan‐
sprüche sowie allfällige von uns gewährte Ga‐
rantien. Insbesondere übernehmen wir we‐
der eine Gewährleistung noch eine Haftung
für die vom Kunden erstellten Berechnungen
hinsichtlich der Wirkungsgrade des von uns
zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstan‐
des oder hinsichtlich der Eignung des von uns
zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstan‐
des für die vom Kunden beabsichtigten Ein‐
satzzwecke, sofern dies nicht gesondert
schriftlich vereinbart wurden.
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