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Gewährleistung - Ochsner AIR 109 C BASIC VX Betriebsanleitung Und Installationsanleitung

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Gewährleistung
Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der 
Fa. OCHSNER. Einzusehen unter www.ochsner.at 
-
Die  Anlagenkonzeption  und  ‐auslegung  hat 
nach  aktuellen  OCHSNER  –  Richtlinien  und 
Normen zu erfolgen.  
-
Die  Wärmepumpe  ist  ausschließlich  für  den 
Betrieb  am  öffentlichen  Stromversorgungs‐
netz  ausgelegt  und  geprüft.  Die  Reklamation 
möglicher Störungen oder Bauteilschäden die 
aus dem Betrieb in einem Inselsystem, Batte‐
riesystem,  etc.  resultieren  sind  von  der  Ge‐
währleistung ausgeschlossen. 
-
Gewährleistungsdauer:  Für  Lieferungen  von 
Geräten  bieten  wir  2  Jahre  Gewährleistung 
ab  Inbetriebnahme  jedoch  max.  27  Monate 
ab  Lieferung.  Der  Regressanspruch  gem.  § 
933 b ABGB ist ausgeschlossen. Erfüllungsort 
für  Gewährleistungs‐  und  Schadenersatzan‐
sprüche ist der Sitz des Unternehmens. 
-
Inbetriebnahme: Die Wärmepumpe ist durch 
den  OCHSNER  Werkskundendienst  oder 
durch  einen  von  OCHSNER  autorisierten  Ser‐
vice‐Partner in Betrieb  zu  nehmen. Die Inbe‐
triebnahme  der  Wärmepumpe  durch  den 
Auftragnehmer  bedeutet  keinerlei  Übergang 
von Haftungen für allfällige Mängel der Anla‐
ge.  Bei  Inbetriebnahmen  unter  Vorbehalt  o‐
der  Inbetriebnahme  durch  nicht  schriftlich 
befugte  Personen  erlischt  jeglicher  Gewähr‐
leistungsanspruch. 
 
Gewährleistungsbedingungen  (Auszug  aus  den 
ALBs) 
-
Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, 
längstens  aber  binnen  3  Tagen  ab  Lieferung 
und  noch  vor  einer  Be‐  oder  Verarbeitung 
schriftlich  mit  genauer  Mängelbeschreibung 
bei  sonstigem  Ausschluss  von  Gewährleis‐
tungs‐  und/oder  Schadenersatzansprüchen 
und/oder  Irrtumsanfechtung  geltend  zu  ma‐
chen,  berechtigen  aber  nicht  zur  Zurückbe‐
haltung  der  Rechnungsbeträge  oder  Teile 
derselben.  Bei  erkennbaren  Transportschä‐
den  ist  der  Kunde  verpflichtet,  vor  Übernah‐
me des Transportgutes die Ware zu untersu‐
chen  und  sofort  erkennbare  Transportschä‐
den zu melden. 
-
Für  Mängel,  welche  bei  der  Untersuchung 
anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden 
konnten,  beträgt  die  Gewährleistungsfrist 
zwei  Jahre  ab  Lieferung  und  wird  durch  Ver‐
besserungsversuche  weder  verlängert  noch 
unterbrochen,  sie  gilt  auch  für  Teillieferun‐
gen.  Solche  Mängel  sind  binnen  3  Tagen  ab 
Entdeckung  des  Mangels  bei  sonstigem  Aus‐
BA_AIR_BASIC_ELW_Multitower_OTE3_SW5x_CC_DE_20160906_V02.docx
schluss  von  Gewährleistungs‐  und/  oder 
Schadenersatzansprüchen und/ oder Irrtums‐
anfechtung schriftlich geltend zu machen, be‐
rechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der 
Rechnungsbeträge oder Teile derselben. 
-
Abweichungen  des  bestellten  vom  geliefer‐
ten  Vertragsgegenstand,  wie  etwa  falsche 
Maße  oder  falscher  Vertragsgegenstand 
(Aliudlieferung)  müssen  binnen  3  Tagen  ab 
Lieferung  und  noch  vor  einer  Weitergabe 
und/  oder  Be‐  oder  Verarbeitung  geltend 
gemacht  werden.  Anderenfalls  gilt  der  Ver‐
tragsgegenstand als genehmigt und kann von 
uns  nicht  zurückgenommen  oder  umge‐
tauscht werden.  
-
Unsere  Beratung,  gleichgültig  ob  in  Wort 
oder Schrift, ist unverbindlich und befreit un‐
sere  Kunden  nicht  von  der  eigenen  Prüfung 
des  Vertragsgegenstandes  auf  dessen  Eig‐
nung für den beabsichtigten Zweck. Bei Nach‐
lieferungen  übernehmen  wir  für  die  exakte 
Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine 
Gewähr.  Die  Inbetriebnahme  der  OCHSNER 
Maschinen hat ausschließlich durch OCHSNER 
oder einen durch OCHSNER schriftlich beauf‐
tragten  autorisierten  Servicebetrieb  zu  erfol‐
gen.  Die  Inbetriebnahme  selbst  beschränkt 
sich  auf  die  von  OCHSNER  gelieferten  Kom‐
ponenten,  keinesfalls  jedoch  auf  die  kom‐
plette  Heizungsanlage  oder  Anlagenkompo‐
nenten,  die  nicht  von  OCHSNER  geliefert 
wurden. Eine Haftungsübernahme nach Inbe‐
triebnahme  für  die  komplette  Heizungsanla‐
ge  oder  fremde  Anlagenkomponenten  wird 
ausgeschlossen.  
-
Die  technischen  Anforderungen  bezüglich 
Anlagenkonzeption  und  ‐errichtung  der  von 
uns  gelieferten  Produkte  in  Handbüchern, 
Betriebsanleitungen  oder  ähnlichem  enthal‐
ten  lediglich  gängige  Minimalanforderungen, 
ohne Anspruch auf deren Vollständigkeit. Der 
Kunde  ist  verpflichtet,  den  diesbezüglichen 
Stand  der  Technik  sowie  die  aktuellen 
OCHSNER‐Richtlinien  einzuhalten,  anderen‐
falls  erlöschen  sämtliche  Gewährleistungsan‐
sprüche sowie allfällige von uns gewährte Ga‐
rantien.  Insbesondere  übernehmen  wir  we‐
der  eine  Gewährleistung  noch  eine  Haftung 
für die vom Kunden erstellten Berechnungen 
hinsichtlich  der  Wirkungsgrade  des  von  uns 
zur  Verfügung  gestellten  Vertragsgegenstan‐
des oder hinsichtlich der Eignung des von uns 
zur  Verfügung  gestellten  Vertragsgegenstan‐
des  für  die  vom  Kunden  beabsichtigten  Ein‐
satzzwecke,  sofern  dies  nicht  gesondert 
schriftlich vereinbart wurden.  
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