Sicherheitshinweise
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.3.8
SV00080D.fm
Keinen Körperschmuck oder Kleidung tragen, die sich verfangen kann
oder den Bediener vom Trennvorgang ablenkt.
3
Bei sämtlichen Arbeiten ist ein Schutzhelm (A) zu tragen. Der Schutz-
helm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu überprüfen und spä-
testens nach 5 Jahren auszutauschen. Nur geprüfte Schutzhelme
verwenden.
Der Gesichtsschutz (B) des Helmes hält Schleifstaub und Material-
körner ab. Um Verletzungen der Augen und des Gesichts zu vermei-
den, ist beim Arbeiten mit dem Trennschneider stets ein Augenschutz
(C) bzw. Gesichtsschutz zu tragen.
Zur Vermeidung von Gehörschäden sind immer geeignete persönliche
Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (D), Kapseln, Wachswat-
te etc.). Oktavebandanalyse auf Anfrage.
4
Beim Trockentrennen von feinstauberzeugendem Steinmaterial
(Stein, Beton u.ä.) muss unbedingt ein vorschriftsmäßiger Atem-
schutz (E) getragen werden.
Arbeitshandschuhe (F) aus festem Leder gehören zur vorschriftsmä-
ßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit dem Trennschneider
ständig zu tragen.
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