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Persönliche Schutzausrüstung - Wacker Neuson BTS 930L3 Betriebsanleitung

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4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4.2.10 Beim Schleifen, Sägen, Schmirgeln, Bohren und anderen Bautätigkei-
4.3
Persönliche Schutzausrüstung
4.3.1
4.3.2
SV00080D.fm
Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermüdung führt
zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist zum Ende
der Arbeitszeit erforderlich. Alle Arbeiten ruhig und umsichtig durch-
führen. Der Bediener ist gegenüber Dritten verantwortlich.
Niemals unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder an-
deren Substanzen arbeiten, die das Sehvermögen, die Geschicklich-
keit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen können.
2
Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei Trockenheit
Feuerlöscher bereitstellen (Brandgefahr).
Das Trennen von Asbest oder Stoffen, die Giftstoffe freisetzen können,
darf nur nach Anmeldung und unter Aufsicht der zuständigen Behör-
den oder der beauftragten Person mit den notwendigen Sicherheits-
maßnahmen erfolgen. Der Einsatz von Staubbindungseinrichtungen
wird dringend empfohlen.
ten entstehen Staubpartikel, die Chemikalien enthalten können. Diese
Chemikalien gelten (im US-Bundesstaat Kalifornien) als krebserre-
gend und sind die Ursache für Geburtsfehler und andere Fortpflan-
zungsschäden. Einige Beispiele für diese Chemikalien sind:
Blei aus Lacken auf Bleibasis
Quarzfeinstaub aus Ziegelsteinen, Zement sowie anderen Baustoffen,
die beim Mauern verwendet werden
Arsen und Chrom aus chemisch behandeltem Holz
Die Gefährdung, die von diesen Arbeiten ausgeht, ist unterschiedlich
hoch und hängt davon ab, wie häufig diese Arbeiten ausgeführt wer-
den.
Um die Gefährdung so gering wie möglich zu halten: Arbeitsplatz gut
belüften und nur mit zugelassener Sicherheitsausrüstung arbeiten,
z. B. mit Staubschutzmasken, die mikroskopische Partikel ausfiltern.
Um beim Trennen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand, Fuß sowie
Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nachfolgend beschriebenen
Körperschutzausrüstungen und Körperschutzmittel getragen werden.
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht hinder-
lich sein. Kleidung, in der sich Materialkörner verfangen können (Ho-
sen mit Aufschlag, Jacken bzw. Hosen mit Taschen, die offen stehen,
etc.), darf inbesondere beim Trennen von Metall nicht getragen wer-
den.
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Sicherheitshinweise

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