Sicherheitshinweise
4.
Sicherheitshinweise
4.1
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
4.2
Allgemeine Hinweise
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
SV00080D.fm
Trennschneider
Der Trennschneider darf nur zum Trennen/Ablängen von geeigneten
Werkstoffen mit der für das Gerät zugelassene Trennscheibe im Frei-
en verwendet werden.
Nicht zugelassene Arbeitstechnik:
Die Trennscheiben des Trennschneiders dürfen nicht zum Schleifen
(Abtragen des Werkstoffs mit der Seitenfläche der Trennscheibe) be-
nutzt werden. Es besteht Bruchgefahr der Trennscheibe! Das Montie-
ren der Trennschneider mit Sägeblättern, Messern, Bürsten usw. ist
verboten.
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Betriebsanleitung nicht vertraut sind, Kinder, Ju-
gendliche sowie Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamen-
teneinfluss dürfen das Gerät nicht bedienen.
Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die Bedien-
person unbedingt diese Betriebsanleitung lesen (auch wenn Sie
bereits Erfahrung mit einem Trennschneider hatten), um sich mit
der Handhabung dieses Trennschneiders vertraut zu machen. Unzu-
reichend informierte Bediener können sich und andere Personen
durch unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
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Trennschneider nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit einem
Trennschneider haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu übergeben.
Erstbenutzer sollten sich vom Fachmann einweisen lassen, um sich
mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Trennens vertraut zu
machen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Trennschneider
nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem Verbot
ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung unter Aufsicht
eines Fachkundigen stehen.
Das Arbeiten mit dem Trennschneider erfordert hohe Aufmerksamkeit.
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