Anhang
K.6
Recycling in der Europäischen Union (und dem
EWR)
Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Produkt gemäß WEEE-Richtlinie (2002/96/EG) und
einzelstaatlichen Vorschriften nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Das Produkt ist einer
ausgewiesenen Sammelstelle, z. B. im Austausch für ein neues, gleichwertiges Produkt, oder einem
zugelassenen Recyclingbetrieb für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu übergeben.
Wird das Produkt nicht ordnungsgemäß entsorgt, kann sich dies aufgrund der in Elektro- und
Elektronik-Altgeräten enthaltenen potenziell gefährlichen Stoffe negativ auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit auswirken. Zudem trägt die umweltgerechte Entsorgung des Produkts zur
effektiven Nutzung von Rohstoffen bei. Weitere Informationen über Abgabestellen für Elektro- und
Elektronik-Altgeräte erhalten Sie bei den zuständigen Behörden, bei den Teilnehmern am WEEE-
Programm oder bei Ihrem Abfallentsorgungsunternehmen.
(EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein)
ROMER Absolute Arm Handbuch V4.9.0
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(14/06/2016)