•
Zusatzausrüstungen, die an die analogen und
digitalen Schnittstellen des Gerätes angeschlossen
werden, müssen nachweisbar ihren
entsprechenden EN-Spezifikationen, (z.B.
EN 60950 für datenverarbeitende Geräte und
EN 60601 für elektromedizinische Geräte)
genügen. Weiterhin müssen alle Konfigurationen
der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gültigen
Version der Systemnorm EN 60601-1 genügen.
Wer zusätzliche Geräte an den Signaleingangs-
oder -ausgangsteil anschließt, ist
Systemkonfigurierer und damit dafür
verantwortlich, dass die gültige Version der Norm
EN 60601-1 eingehalten wird. Bei Rückfragen
kontaktieren Sie Ihren lokalen Fachhändler oder
den Weinmann-Kundendienst.
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Beachten Sie Gebrauchsanweisungen und
Kurzgebrauchsanweisungen von bereits
vorhandenen älteren Systemkomponenten, die Sie
mit SOMNOlab 2 verwenden wollen.
•
SOMNOlab 2 darf nur von eingewiesenen,
geschulten Fachkräften mit ausreichenden
Sachkenntnissen angewendet werden.
•
Beim Einsatz von Fremdartikeln kann es zu
Funktionsausfällen und einer eingeschränkten
Gebrauchstauglichkeit kommen. Außerdem
können die Anforderungen an die Bio-
Kompatibilität nicht erfüllt sein. Beachten Sie, dass
in diesen Fällen jeglicher Anspruch auf Garantie
und Haftung erlischt, wenn weder das in der
Gebrauchsanweisung empfohlene Zubehör noch
Originalersatzteile verwendet werden.
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SOMNOlab 2-Komponenten dürfen nicht in
Flüssigkeiten getaucht werden. Das Eindringen
von Feuchtigkeit in das Gerät bei Betrieb und
Lagerung vermindert die Funktionsfähigkeit und
Sicherheit des Gerätes.
Sicherheitshinweise
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