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Ozone Mcdaddy 44 Betriebshandbuch Seite 49

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Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim
Hersteller informieren, ob neueste Erkenntnisse vorliegen, die bei der
Nachprüfung des betreffenden Gleitschirmtyps zu berücksichtigen
sind
Prüfschritte
Identifizierung des Gleitschirms
Der Gleitschirm wird an Hand der Musterzulassungs- bzw.
Gütesiegelplakette und des Typenschildes identifiziert
Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit
und Lesbarkeit zu überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
Ober- und Untersegel, Eintrittskante und Achterliek, Profile, Nähte
und Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung,
Beschädigung der Beschichtung, sachgemässe Ausführung evtl.
vorhandener Reparaturen und sonstige Auffälligkeiten untersucht
Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien
nach Anweisung des Herstellers durchzuführen
Sichtkontrolle der Leinen
Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies
betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse,
Knicke, Scheuerstellen, Kernaustritte, Verdickungen usw.
Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in
identischer Verarbeitung zu ersetzen
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft
z.B. Beschädigungen der Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen, usw.
Die Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es
ist zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen sind
Die Länge der Tragegurte (voll beschleunigt und unbeschleunigt) ist
unter 5daN Last zu vermessen. Toleranzwert: +/- 5mm
Beschädigte
Leinenschlösser
Beschädigte Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung des
Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5 daN Last nach Anweisung des Herstellers.
Toleranzwert +/- 10 mm; darüber hinausgehende Toleranzen sind im
Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers.
Maximal zulässiger Rückstellwert +10 mm; darüber hinausgehende
Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Aus der A-Ebene und der B-Ebene wird je eine mittlere Stammleine,
eine Leine der mittleren Ebene und eine der Galerie bis zur Bruchlast
belastet. Die minimal erforderliche Festigkeit beträgt für die Summe
aller A- und B-Stammleinen 8G im Bezug auf das maximal zulässige
Startgewicht. Für die Summe aller übrigen Stammleinen 6G in Bezug
auf das maximal zulässige Startgewicht. Die Gesamt-Leinenfestigkeiten
des mittleren und oberen Leinenstockwerks müssen jeweils
mindestens so hoch sein, wie die des darunter liegenden
Leinenstockwerks.
Kontrolle der Materialfestigkeit der Kappe
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108
Norm. Grenzwert ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit des Kappenmaterials
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müssen
ausgetauscht
werden.

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