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Betriebshandbuch & Eu-Verordnung - FläktGroup Multi-DENCO Betriebsanleitung

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Pflege und Wartung
10.7 Betriebshandbuch & EU-Verordnung
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Ein Betriebshandbuch sollte während der gesamten Lebensdauer der Anlage verfüg-
bar sein. Dies kann in der EU gesetzlich vorgeschrieben sein, wenn die Beschickung
der Anlage 2,3 kg oder mehr beträgt.
Das Betriebshandbuch muss nach jeder Wartung auf den neuesten Stand gebracht
werden, um die Norm
EN 378-4:2008+A1:2012 zu erfüllen, und sollte folgende Informationen enthalten:
– Erste Kühlmittelbefüllung nach Inbetriebnahme
– Details hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten
– Mengen von neuen, wiederverwendeten, bzw. -verwerteten Kältemittelzugaben
oder -entnahmen
– Wenn Angaben zu einem wiederverwendeten Kältemittel vorhanden sind, soll-
ten die Ergebnisse ebenfalls im Betriebshandbuch vermerkt werden
– Die Quelle des Kältemittels sollte ebenso vermerkt werden.
– Veränderungen an und Austausch von Bauteilen der Kälteanlage
– Ergebnisse sämtlicher regelmäßiger Prüfungen
– Die Intervalle von erheblichen Stillstandzeiten
Mitglieder der EU müssen sich neben anderen länderspezifischen Gesetzen auch an
die Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) No 517/2014 halten. Nach dieser
Verordnung sind der Eigentümer/Betreiber der Anlage und das Wartungsunternehmen
für die Führung der Aufzeichnungen und für die Dichtheitsprüfung verantwortlich.
Die für diese Verordnung erforderlichen Informationen sind umfangreicher als ein ein-
faches Betriebshandbuch und den für die Aufzeichnung erforderlichen Zeitraum, daher
sollten alle Beteiligten die Auswirkungen der Verordnung verstehen. Des Weiteren
können einzelne Länder strengere Regeln festlegen als die in dieser Verordnung
genannten.
FläktGroup DC-2013-0101-DE • Änderungen vorbehalten • R4-05/2018
Multi-DENCO

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