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Verhindern Von Zusammenschaltungen - DETEWE varix 200 Systemhandbuch

Kommunikationssystem
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3.2 Beschreibung der systembezogenen Leistungsmerkmale

3.2.17 Verhindern von Zusammenschaltungen

Die Berechtigungen regeln den Zugang zu externen Leitungen. Jedem Teilnehmer kann eine der
Grundberechtigung
folgenden Berechtigungen zugewiesen werden:
für Sprechstellen
Nichtamtsberechtigt
Nichtamtberechtigte Teilnehmer können nur intern telefonieren.
Halbamtsberechtigt
Halbamtsberechtigte Teilnehmer können Externgespräche nur abfragen. Über die Abfragestelle
können sich halbamtsberechtigte Teilnehmer eine unbewählte Leitung zuweisen lassen. (Aus-
nahme ISDN-Endgerät: Das ISDN-Endgerät kann nur eine vollständig aufgebaute Verbindung
übernehmen.)
Amtsberechtigt
Teilnehmer dieser Berechtigungsebene können Externgespräche abfragen und selbst herstellen,
unterliegen jedoch der Wahlkontrolle. Die Wahlkontrolle wird im Kundendatenspeicher mit dem
SPC programmiert.
Fernberechtigt
Bei der Fernberechtigung entfällt die Wahlkontrolle.
Zusätzlich stehen weitere Berechtigungen zur Verfügung:
Zusätzliche
Berechtigungen
- ortsberechtigt
- nahbereichsberechtigt
- inlandsberechtigt
- eingeschränkt auslandsberechtigt
- unbegrenzt berechtigt
Gehende externe Verbindungen werden durch eine Wahlkontrolle in Abhängigkeit von der
Sperren im
Berechtigung freigegeben oder gesperrt.
externen Verkehr
Bei der Berechtigung Fernberechtigt und bei der Wahl aus dem individuellen Rufnummerngeber
wird keine Wahlkontrolle durchgeführt.
Die Art der Wahlkontrolle entspricht einer Freigabeschaltung.
3.2 – 70
Systemhandbuch varix 200/14

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