7.2
Transportvorschriften und Sicherheitshinweise
Das Gehäuse und das Batteriemodul
dürfen nicht im Transportfahrzeug zwischengelagert
werden.
der Energiespeicher darf nicht transportiert werden wenn
bereits ein Batteriemodul eingebaut ist.
das Öffnen der Umverpackung eines Batteriemoduls
durch den Fahrzeugführer oder Begleitfahrer ist verboten.
48
WARNUNG
Unsachgemäßer Transport durch fehlende
Fachkenntnis.
Eventuell Lebensgefahr und Sachschäden
Der Transport des Energiespeichers
und seiner Komponenten darf nur durch
den Hersteller und durch ihn
qualifizierte und zertifizierte
Elektrofachkräfte durchgeführt werden!
Agieren Sie umsichtig beim Transport!
Halten Sie die Transportbestimmungen
ein!
Änderungen vorbehalten! Stand 07/2017