2.4.5
Gefahr durch Fehlverhalten
Energiespeicher ausgeschaltet!
Mögliche Schädigung des Batteriemoduls
durch Tiefentladung!
Gegenstände auf der Anlage!
Verletzungsgefahr durch herabfallende
Gegenstände und die Anlage kann
beschädigt werden.
Zugang versperrt
Anlage kann im Schadensfall nicht
ausgeschaltet werden!
Änderungen vorbehalten! Stand 07/2017
ACHTUNG
Das Energiespeichersystem darf nur zu
Wartungszwecken vorübergehend
ausgeschaltet werden.
ACHTUNG
Keine Gegenstände auf dem
Energiespeicher ablegen.
ACHTUNG
Der Zugang zum Energiespeicher
muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
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