REACH-Anforderungen
Nach der Übergabe des Produkts an einen neuen Benutzer erhält der vorherige Benutzer unter
Umständen weiterhin wichtige Sicherheitsinformationen wie Bekanntmachungen und
Feldänderungsaufträge. In vielen Ländern ist der vorherige Benutzer rechtlich verpflichtet,
solche sicherheitsrelevanten Informationen an den neuen Benutzer weiterzuleiten. Ehemalige
Benutzer, die nicht in der Lage oder bereit sind, diese Informationen weiterzuleiten, sollten
Philips von dem neuen Benutzer in Kenntnis setzen, damit Philips dem neuen Benutzer
sicherheitsrelevante Informationen zukommen lassen kann.
REACH-Anforderungen
Gemäß REACH muss Philips Healthcare (PH) Informationen zum chemischen Gehalt
an besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern – SVHC)
bereitstellen, wenn diese mehr als 0,1 % des Produktgewichts ausmachen. Komponenten
in elektrischer und elektronischer Ausrüstung können Phthalate oberhalb des geltenden
Grenzwerts enthalten, z. B. Bis(2-ethylhexyl)phthalat, CAS-Nr.: 117-81-7. Die SVHC-Liste wird
regelmäßig aktualisiert. Auf der folgenden Philips REACH-Website können Sie die aktuelle Liste
der Produkte einsehen, die SVHC oberhalb des geltenden Grenzwerts enthalten: http://
www.philips.com/about/sustainability/reach.page
Radiography 7300 C Version 1.0
Wartung, Reinigung und Entsorgung
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