11 Außerbetriebnahme
11.1 Vorübergehende Stilllegung
VORSICHT!
Die stillgelegte Heizungsanlage kann bei Frost
einfrieren und dadurch beschädigt werden.
Stillgelegte Heizungsanlage bei Frostgefahr
entleeren.
Bei nicht entleerter Heizungsanlage muss bei
Frostgefahr die Gas- und Stromversorgung sicher-
gestellt und der Hauptschalter eingeschaltet
bleiben.
Wenn längere Zeit keine Heizung und keine Warmwasserver-
sorgung benötigt wird, kann der ROTEX A1 vorübergehend still-
gelegt werden. ROTEX empfiehlt jedoch, die Anlage in den
Stand-by-Betrieb (siehe Dokumentation „ROTEX-Regelung
RoCon BF") zu versetzen. Die Heizungsanlage ist dann frostge-
schützt, die Pumpen- und Ventilschutzfunktionen sind aktiv.
Wenn bei Frostgefahr die Gas- und Stromversorgung nicht
gewährleistet werden kann, müssen
– der ROTEX A1 entleert werden,
– die Kondensatbox entleert werden,
– geeignete Frostschutzmaßnahmen für die angeschlossene
Heizungsanlage und Warmwasserspeicher getroffen werden
(z. B. Entleerung).
Heizungsanlage entleeren
Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten
sichern.
Gasabsperrventil schließen.
Wasserinhalt der gesamten Anlage an der Füll- und Entlee-
rungsarmatur (KFE-Hahn) ablassen.
11.2 Endgültige Stilllegung und Entsorgung
Zur endgültigen Stilllegung den ROTEX A1
außer Betrieb nehmen,
von allen elektrischen, Gas- und Wasseranschlüssen
trennen,
fachgerecht entsorgen.
Hinweise zur Entsorgung
Der ROTEX A1 ist umweltfreundlich aufgebaut. Bei der Ent-
sorgung fallen nur Abfälle an, die entweder der stofflichen Wie-
derverwertung oder der thermischen Verwertung zugeführt
werden können. Die verwendeten Materialien können sortenrein
getrennt werden.
ROTEX hat durch den umweltfreundlichen Aufbau des
ROTEX A1 die Voraussetzungen für eine umweltge-
rechte Entsorgung geschaffen. Die fachgerechte und
den jeweiligen nationalen Bestimmungen des Einsatz-
landes entsprechende Entsorgung liegt in der Verant-
wortung des Betreibers.
FA ROTEX A1 BGe - 08/2013
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