Grundlegende Sicherheitshinweise
Technischer Zustand
3.10
Wenn das Produkt in mangelhaftem Zustand betrieben wird, sind Sicherheit und Funktion
beeinträchtigt.
•
Das Hebegerät nur in technisch einwandfreiem Original-Zustand betreiben.
•
Den Wartungsplan einhalten.
•
Ausschließlich Probst-Originalersatzteile verwenden.
•
Wenn sich das Betriebsverhalten ändert, das Hebegerät auf Störungen
kontrollieren. Störungen sofort beheben!
•
Das Hebegerät nicht eigenmächtig umbauen und nicht verändern.
•
Sicherheitseinrichtungen auf keinen Fall unwirksam machen.
Probst übernimmt keine Haftung für Folgen einer Änderung außerhalb seiner Kontrolle.
Verantwortung des Betreibers
3.11
Der Betreiber ist im Arbeitsbereich des Hebegeräts Dritten gegenüber
mitverantwortlich. Es dürfen keine unklaren Kompetenzen auftreten.
•
Auf die Einhaltung regelmäßiger Pausen achten.
•
Sicherstellen, dass das Hebegerät nicht von unbefugten Personen in
Betrieb genommen werden kann.
•
Sicherstellen, dass das Hebegerät während Wartungs- oder
Instandhaltungsarbeiten nicht verwendet werden kann.
•
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten am Hebegerät klar festlegen.
•
Auf die Einhaltung der Zuständigkeiten achten.
•
Bei der Handhabung unbekannter Lasten gegebenenfalls durch
Versuche sicherstellen, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist:
– Nach Ausschalten der Energieversorgung wird die Last noch fünf
Minuten gehalten (Ausnahme Betrieb gemäß EN 13155).
– Die Last verfügt über ausreichende Eigenstabilität, so dass sie
während der Handhabung nicht beschädigt werden kann.
Landesspezifische Vorschriften für den Betreiber
3.12
•
Die landesspezifischen Vorschriften zu Unfallverhütung,
Sicherheitsprüfung und Umweltschutz beachten.
•
Das Hebegerät erst dann verwenden, wenn sichergestellt ist, dass das
Hebezeug (Kran, Kettenzug etc.), in die es eingebaut ist, den
landesspezifischen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften entspricht.
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