2 Sicherheit
2.2.4 Arbeitsschutz
WARNUNG
Vergiftungs- und Verletzungsgefahr!
Der Kontakt mit Hydraulikflüssigkeiten verursacht Gesundheits-
schäden (z. B. Augenverletzungen, Haut- und Gewebeschädi-
gungen, Vergiftungen beim Einatmen).
Tragen Sie Schutzhandschuhe und Schutzbrille.
Wenn dennoch Hydraulikflüssigkeit in die Augen gelangt
oder in die Haut eindringt, konsultieren Sie unmittelbar
einen Arzt.
Beachten Sie beim Umgang mit Hydraulikflüssigkeiten
unbedingt die Sicherheitsangaben des Herstellers.
VORSICHT
Gefahr durch herabfallende Gegenstände!
Herabfallendes Werkzeug oder Zubehör können Körperverlet-
zungen verursachen.
Geeignete Arbeitsschutzausrüstung wie z. B.
Sicherheitsschuhe tragen.
VORSICHT
Verbrennungsgefahr!
Die Radialkolbenpumpe und die Hydraulikanschlussleitungen
können während des Betriebs sehr heiß werden und bei Berüh-
rung zu Verbrennungen führen.
Geeignete Arbeitsschutzausrüstung wie z. B.
Arbeitshandschuhe tragen.
Beim Berühren der Pumpe während des Betriebs oder nach
dem Betrieb geeignete Schutzausrüstung tragen.
VORSICHT
Lärmbelästigung!
Beim Betrieb einer Maschinenanlage kann es zu starker Ge-
räuschentwicklung kommen, die zu Gehörschäden führen
kann.
Der Betreiber/Hersteller muss geeignete
Schallschutzmaßnahmen treffen, wie z. B. Gehörschutz
anordnen.
VORSICHT
Gefährliche Betriebsflüssigkeiten!
Beim Umgang mit gefährlichen Betriebsflüssigkeiten kann es
durch Hautkontakt oder Einatmen zu Körperverletzungen kom-
men.
Geeignete Arbeitsschutzausrüstung wie z. B.
Arbeitshandschuhe tragen.
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Organisatorische Maßnahmen
Arbeitsschutz
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