7 Betrieb
VORSICHT
Lärmbelästigung!
Beim Betrieb einer Maschinenanlage kann es zu starker Ge-
räuschentwicklung kommen, die zu Gehörschäden führen
kann.
Der Betreiber/Hersteller muss geeignete
Schallschutzmaßnahmen treffen, wie z. B. Gehörschutz
anordnen.
HINWEIS
Sachschaden!
Betreiben der Pumpe ohne Betriebsflüssigkeit führt zu Tro-
ckenlauf und zu Sachschäden an der Pumpe.
Pumpe nur einschalten, wenn das Pumpengehäuse
komplett mit Betriebsflüssigkeit befüllt ist.
Sicherstellen, dass das Pumpengehäuse während des
Betriebs stets mit Betriebsflüssigkeit gefüllt ist.
Der Schutzleiteranschluss, sofern vorhanden, ist mit dem Elektro-
nikgehäuse oder Ventilkörper des Regelventils bei Pumpen mit
elektrohydraulischer Verstellung verbunden. Die verwendeten Iso-
lierungen sind für den Schutzkleinspannungsbereich ausgelegt.
Die Stromkreise der Feldbusanschlüsse, sofern vorhanden, sind
nur funktional galvanisch von anderen Stromkreisen getrennt.
Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfordern eine Isolie-
rung vom Netz gemäß EN 61558-1 und EN 61558-2-6 und eine
Begrenzung aller Spannungen gemäß EN 60204-1. Wir empfehlen
die Verwendung von SELV-/PELV-Netzteilen.
7.3.1 Einsatz
Voraussetzungen:
• Pumpe ist befüllt: Kap. "7.1.1 Pumpe befüllen", Seite 51
• Temperatur der Betriebsflüssigkeit im Tank übersteigt die Temperatur der
Pumpe um nicht mehr als 25 °C.
Vorgehensweise:
Übersteigt die Temperatur der Betriebsflüssigkeit im Tank die Tem-
peratur der Pumpe um mehr als 25 °C, darf die Pumpe bis zur Er-
wärmung nur in Intervallen von 1 bis 2 Sekunden eingeschaltet
werden.
1. Antriebsmotor einschalten.
2. Drehrichtung des Antriebsmotors kontrollieren.
3. Pumpe bis zur Entlüftung der Hydraulikanlage mit niedrigem Druck betrei-
ben.
4. Bei Pumpen für HF-Flüssigkeiten: Anlage ca. eine Stunde bei niedrigem
Druck (30–50 bar) betreiben.
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Pumpe betreiben
Einsatz
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