7 Betrieb
7.3 Pumpe betreiben
GEFAHR
Personen- und Sachschaden!
Fehler bei der Inbetriebnahme können zu unerwarteten und un-
kontrollierten Bewegungen der Maschine/Anlage und als Folge
davon zu Körperverletzungen oder Sachschäden führen.
Nur geschultes Personal darf die Pumpe betreiben.
Sicherstellen durch den Anlagenhersteller oder –betreiber,
dass keine unkontrollierten Signale an die Pumpe gesendet
werden.
Sicherstellen durch den Anlagenhersteller oder –betreiber,
dass eine Fehlfunktion der Pumpe (z. B. Kolbenklemmer
wegen Span) erkannt und die damit verbundene
Fehlfunktion der Achse/Maschine/Anlage vermieden wird.
WARNUNG
Personen- und Sachschäden durch unerwartete oder un-
kontrollierte Bewegungen der Maschine oder Anlage!
Während oder durch Parametrierung von Pumpen mit elektro-
hydraulischer Regelung besteht die Möglichkeit von unerwarte-
ten oder unkontrollierten Bewegungen der Maschine oder An-
lage.
Nur geschultes und dafür ausgebildetes Personal darf
Einstellungen wie z. B. Sensorabgleiche, Änderung von
Reglerparametern oder Kennlinienparametern vornehmen.
WARNUNG
Personen- und Sachschäden durch Erfassen oder Aufwi-
ckeln!
Frei zugängliche rotierende Maschinen-/Anlagenteile können
durch Erfassen oder Aufwickeln zu schweren Personen- oder
Sachschäden führen.
Sicherstellen, dass der Zugang zur Antriebswelle mit
geeigneter Schutzvorrichtung verhindert wird.
WARNUNG
Personen- und Sachschäden durch Vibration!
Übertragene Vibrationen von Maschinen-/Anlagenteilen kön-
nen zu Personen- oder Sachschäden führen.
Pumpe mit geeigneten Dämpfungselementen entkoppeln.
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