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7 Betrieb

7.3 Pumpe betreiben

GEFAHR
Personen- und Sachschaden!
Fehler bei der Inbetriebnahme können zu unerwarteten und un-
kontrollierten Bewegungen der Maschine/Anlage und als Folge
davon zu Körperverletzungen oder Sachschäden führen.
 Nur geschultes Personal darf die Pumpe betreiben.
 Sicherstellen durch den Anlagenhersteller oder –betreiber,
dass keine unkontrollierten Signale an die Pumpe gesendet
werden.
 Sicherstellen durch den Anlagenhersteller oder –betreiber,
dass eine Fehlfunktion der Pumpe (z. B. Kolbenklemmer
wegen Span) erkannt und die damit verbundene
Fehlfunktion der Achse/Maschine/Anlage vermieden wird.
WARNUNG
Personen- und Sachschäden durch unerwartete oder un-
kontrollierte Bewegungen der Maschine oder Anlage!
Während oder durch Parametrierung von Pumpen mit elektro-
hydraulischer Regelung besteht die Möglichkeit von unerwarte-
ten oder unkontrollierten Bewegungen der Maschine oder An-
lage.
 Nur geschultes und dafür ausgebildetes Personal darf
Einstellungen wie z. B. Sensorabgleiche, Änderung von
Reglerparametern oder Kennlinienparametern vornehmen.
WARNUNG
Personen- und Sachschäden durch Erfassen oder Aufwi-
ckeln!
Frei zugängliche rotierende Maschinen-/Anlagenteile können
durch Erfassen oder Aufwickeln zu schweren Personen- oder
Sachschäden führen.
 Sicherstellen, dass der Zugang zur Antriebswelle mit
geeigneter Schutzvorrichtung verhindert wird.
WARNUNG
Personen- und Sachschäden durch Vibration!
Übertragene Vibrationen von Maschinen-/Anlagenteilen kön-
nen zu Personen- oder Sachschäden führen.
 Pumpe mit geeigneten Dämpfungselementen entkoppeln.
© 2013 Moog GmbH
Benutzerinformation RKP (CA53461-002; Version B, September 2013)
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