2.11 KOMBINATION
SCHIEBE- UND BREMSHILFE UND ELEK-
TRISCHEN ZUSATZANTRIEBEN
ACHTUNG
Der Rollstuhl darf nur mit den explizit von SORG Roll-
stuhltechnik freigegebenen Schiebe- und Bremshil-
fen und elektrischen Zusatzantrieben kombiniert
werden. Dabei obliegen Einschränkungen bzw. An-
passungen bezüglich des Anbaus an die endgülitge
Konfiguration des Rollstuhls dem Anbieter des Zu-
satzsystems.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie unbedingt die Gebrauchsan-
weisung Ihrer elektrischen Schiebe- und Bremshil-
fe bzw. Ihres elektrischen Zusatzantriebes. In der
Kombination mit Ihrem Rollstuhl entstehen beson-
dere Belastung, die zu Beschädigungen des Roll-
stuhls führen können.
ACHTUNG
Überwinden Sie wenn möglich Bordsteinkanten
oder Hindernisse rückwärts (mit den großen An-
triebsrädern zuerst). Falls dies nicht möglich sein
sollte: fahren Sie mit niedrigster Geschwindigkeit
an das Hindernis heran und überwinden Sie dieses
vorsichtig.
�
HINWEIS
Beachten Sie die in Kapitel 2.4 beim Überwinden von
Hindernissen
aufgeführten
2.12 VERLADEN UND TRANSPORT
Für den Transport Ihres Rollstuhls im PKW beachten
Sie bitte die folgenden Punkte:
• Kippschutz nach innen klappen.
• Ggf. den/die Schiebegriff/e entfernen.
• Wenn möglich, den Muldenrücken entfernen
und den Rücken nach vorne umklappen.
• Den Rollstuhl (wenn möglich) falten und mit
dem Faltfixierband sicher schließen.
• Feststellbremsen lösen und Antriebsräder ent-
fernen.
• Rollstuhl mit Spanngurten im Fahrzeug si-
chern.
• Die Spanngurte dürfen nur an festen Rahmen-
teilen verzurrt werden. Fußraste, Seitenteile,
Rücken oder Sitzaufnahme sind dafür nicht
geeignet.
• Alle demontierten Teile des Rollstuhls so si-
cher und geschützt im Fahrzeug verstauen,
dass sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver
niemanden verletzen können.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr durch lose, herumwirbelnde Ge-
genstände wie Beinstützen, Sitzplatten, Räder, Stö-
cke, Taschen etc.
MIT
ELEKTRISCHEN
Sicherheitshinweise.
Informieren Sie sich bitte vor dem Rollstuhltransport
bei Ihrem PKW-Händler über die gefahrenlose Siche-
rung des Rollstuhls durch Verzurr-Ösen oder andere
geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem PKW.
2.12.1 Transport im öffentlichen Verkehrsmittel
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Platz
zum Abstellen des Rollstuhls nach der EG-Richtlinie
2001/85/EG bereitgestellt sein.
ACHTUNG
Der Abstellplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln ist
nur für LEERE Rollstühle eingerichtet.
ACHTUNG
Stellen Sie den Rollstuhl entgegen der Fahrtrich-
tung so auf die ausgewiesene Fläche, dass die Rü-
ckenlehne und ein Seitenteil fest an der Abstell-
platzbegrenzung anliegen.
• Der Rollstuhl darf im Falle eines Unfalls nicht
verrutschen.
• Schließen Sie die Feststellbremse.
• Verlassen Sie während der Fahrt den Rollstuhl
und setzen Sie sich auf den dafür ausgewie-
senen Platz neben dem Abstellplatz.
• Legen Sie unbedingt, wenn vorhanden, den
Sicherheitsgurt an!
Lassen Sie sich beim Transfer in und aus dem öffentli-
chen Verkehrsmittel helfen,
• damit sie nicht in der Spalte zwischen Tür und
Gehsteig hängen bleiben,
• damit Sie nicht in Panik geraten,
• damit Ihrem Anspruch auf den ausgewiese-
nen Sitzplatz ggf. Nachdruck verliehen werden
kann,
• damit man Ihnen beim Überwechseln auf den
Sitzplatz und beim Festzurren des Rollstuhls
helfen kann.
2.12.2 Transport im Behinderten-Transport-Wa-
gen (BTW)
Rollstühle können aufgrund ihrer Bestimmung und
Leichtbauweise niemals die stabilen Eigenschaften ei-
nes fest im Fahrzeug montierten Autositzes erreichen.
ACHTUNG
Deshalb raten wir dringend von der Nutzung eines Roll-
stuhls als Sitz zum Transport in einem Fahrzeug ab.
ACHTUNG
Es dürfen nur Rollstühle als Personensitz in einem
BTW verwendet werden, die erfolgreich einen dyna-
mischen Crash Test nach ISO 7176-19 bestanden
haben.
LESEN
Lesen Sie bitte auch unsere Info-Broschüre „Crash
Test ISO 7176-19".
Bedienungsanweisung
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