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Verladen Und Transport - SORG Vector Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.11 KOMBINATION
SCHIEBE- UND BREMSHILFE UND ELEK-
TRISCHEN ZUSATZANTRIEBEN
ACHTUNG
Der Rollstuhl darf nur mit den explizit von SORG Roll-
stuhltechnik freigegebenen Schiebe- und Bremshil-
fen und elektrischen Zusatzantrieben kombiniert
werden. Dabei obliegen Einschränkungen bzw. An-
passungen bezüglich des Anbaus an die endgülitge
Konfiguration des Rollstuhls dem Anbieter des Zu-
satzsystems.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie unbedingt die Gebrauchsan-
weisung Ihrer elektrischen Schiebe- und Bremshil-
fe bzw. Ihres elektrischen Zusatzantriebes. In der
Kombination mit Ihrem Rollstuhl entstehen beson-
dere Belastung, die zu Beschädigungen des Roll-
stuhls führen können.
ACHTUNG
Überwinden Sie wenn möglich Bordsteinkanten
oder Hindernisse rückwärts (mit den großen An-
triebsrädern zuerst). Falls dies nicht möglich sein
sollte: fahren Sie mit niedrigster Geschwindigkeit
an das Hindernis heran und überwinden Sie dieses
vorsichtig.
HINWEIS
Beachten Sie die in Kapitel 2.4 beim Überwinden von
Hindernissen
aufgeführten

2.12 VERLADEN UND TRANSPORT

Für den Transport Ihres Rollstuhls im PKW beachten
Sie bitte die folgenden Punkte:
• Kippschutz nach innen klappen.
• Ggf. den/die Schiebegriff/e entfernen.
• Wenn möglich, den Muldenrücken entfernen
und den Rücken nach vorne umklappen.
• Den Rollstuhl (wenn möglich) falten und mit
dem Faltfixierband sicher schließen.
• Feststellbremsen lösen und Antriebsräder ent-
fernen.
• Rollstuhl mit Spanngurten im Fahrzeug si-
chern.
• Die Spanngurte dürfen nur an festen Rahmen-
teilen verzurrt werden. Fußraste, Seitenteile,
Rücken oder Sitzaufnahme sind dafür nicht
geeignet.
• Alle demontierten Teile des Rollstuhls so si-
cher und geschützt im Fahrzeug verstauen,
dass sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver
niemanden verletzen können.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr durch lose, herumwirbelnde Ge-
genstände wie Beinstützen, Sitzplatten, Räder, Stö-
cke, Taschen etc.
MIT
ELEKTRISCHEN
Sicherheitshinweise.
Informieren Sie sich bitte vor dem Rollstuhltransport
bei Ihrem PKW-Händler über die gefahrenlose Siche-
rung des Rollstuhls durch Verzurr-Ösen oder andere
geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem PKW.
2.12.1 Transport im öffentlichen Verkehrsmittel
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Platz
zum Abstellen des Rollstuhls nach der EG-Richtlinie
2001/85/EG bereitgestellt sein.
ACHTUNG
Der Abstellplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln ist
nur für LEERE Rollstühle eingerichtet.
ACHTUNG
Stellen Sie den Rollstuhl entgegen der Fahrtrich-
tung so auf die ausgewiesene Fläche, dass die Rü-
ckenlehne und ein Seitenteil fest an der Abstell-
platzbegrenzung anliegen.
• Der Rollstuhl darf im Falle eines Unfalls nicht
verrutschen.
• Schließen Sie die Feststellbremse.
• Verlassen Sie während der Fahrt den Rollstuhl
und setzen Sie sich auf den dafür ausgewie-
senen Platz neben dem Abstellplatz.
• Legen Sie unbedingt, wenn vorhanden, den
Sicherheitsgurt an!
Lassen Sie sich beim Transfer in und aus dem öffentli-
chen Verkehrsmittel helfen,
• damit sie nicht in der Spalte zwischen Tür und
Gehsteig hängen bleiben,
• damit Sie nicht in Panik geraten,
• damit Ihrem Anspruch auf den ausgewiese-
nen Sitzplatz ggf. Nachdruck verliehen werden
kann,
• damit man Ihnen beim Überwechseln auf den
Sitzplatz und beim Festzurren des Rollstuhls
helfen kann.
2.12.2 Transport im Behinderten-Transport-Wa-
gen (BTW)
Rollstühle können aufgrund ihrer Bestimmung und
Leichtbauweise niemals die stabilen Eigenschaften ei-
nes fest im Fahrzeug montierten Autositzes erreichen.
ACHTUNG
Deshalb raten wir dringend von der Nutzung eines Roll-
stuhls als Sitz zum Transport in einem Fahrzeug ab.
ACHTUNG
Es dürfen nur Rollstühle als Personensitz in einem
BTW verwendet werden, die erfolgreich einen dyna-
mischen Crash Test nach ISO 7176-19 bestanden
haben.
LESEN
Lesen Sie bitte auch unsere Info-Broschüre „Crash
Test ISO 7176-19".
Bedienungsanweisung
19

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