Vector BSA
2.8
WINKELVERSTELLBARER RÜCKEN, SITZ-
KANTELUNG
ACHTUNG
(1) Bei einem winkelverstellbaren Rücken bzw.
Sitzkantelung ist ab einer Einstellung von grö-
ßer 90° unbedingt der Kippschutz zu aktivie-
ren.
ACHTUNG
Zum aktiven Fahren ist der Rücken bzw. die
Sitzkantelung unbedingt in eine aufrechte
(90°) Position zu stellen.
Sorgen Sie dafür, dass bei einer Rückenwinkelverstel-
lung bzw. einer Kantelung. der Kopf ausreichend z.B.
durch eine Kopfstütze gestützt ist.
ACHTUNG
Aktivieren Sie die Sitzkantelung bzw. Winkel-
verstellung NIEMALS während der Fahrt.
� HINWEIS
(2) Bei Amputation oder Beinhochlagerung und
gleichzeitigem „nach hinten lehnen" empfeh-
len wir zur Verbesserung der Kippstabilität ei-
ne Radstandverlängerung, mindestens aber die
Verwendung eines Kippschutzes.
ACHTUNG
Eine Radstandverlängerung ist grundsätzlich
KEIN Ersatz für einen Kippschutz!
2.9
LENKRÄDER
ACHTUNG
Nicht korrekt eingestellte Lenkräder oder zu
schnelles Fahren, insbesondere auf Gefällstre-
cken, können zu einem Lenkradflattern und da-
mit zu einem gefährlichen, abrupten Abbrem-
sen führen.
� HINWEIS
Reinigen Sie regelmäßig die Achsen und Achs-
hülsen der Lenkräder von Flusen und Schmutz.
INFORMATION
Bei allen Änderungen an den Antriebsrädern müs-
sen die Lenkräder neu justiert werden. Lassen Sie
das von einem erfahrenen Reha-Techniker ausfüh-
ren.
� HINWEIS
(3) Bei einem Transfer in und aus dem Rollstuhl
drehen Sie zur größeren Standstabilität des
Rollstuhls die Lenkräder nach vorne, indem Sie
zuvor ein kurzes Stück rückwärts fahren.
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(1)
(2)
(3)