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SORG Vector BSA Bedienungsanleitung Seite 19

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Inhaltsverzeichnis

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2.10 KOMBINATION
SCHIEBE- UND BREMSHILFE UND ELEK-
TRISCHEN ZUSATZANTRIEBEN
ACHTUNG
Der Rollstuhl darf nur mit den explizit von SORG Roll-
stuhltechnik freigegebenen Schiebe- und Bremshil-
fen und elektrischen Zusatzantrieben kombiniert
werden. Dabei obliegen Einschränkungen bzw. An-
passungen bezüglich des Anbaus an die endgülitge
Konfiguration des Rollstuhls dem Anbieter des Zu-
satzsystems.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie unbedingt die Gebrauchsan-
weisung Ihrer elektrischen Schiebe- und Bremshil-
fe bzw. Ihres elektrischen Zusatzantriebes. In der
Kombination mit Ihrem Rollstuhl entstehen beson-
dere Belastung, die zu Beschädigungen des Roll-
stuhls führen können.
ACHTUNG
Überwinden Sie wenn möglich Bordsteinkanten
oder Hindernisse rückwärts (mit den großen An-
triebsrädern zuerst). Falls dies nicht möglich sein
sollte: fahren Sie mit niedrigster Geschwindigkeit
an das Hindernis heran und überwinden Sie dieses
vorsichtig.
HINWEIS
Beachten Sie die in Kapitel 2.4 beim Überwinden
von Hindernissen aufgeführten Sicherheitshinweise.
2.11 VERLADEN UND TRANSPORT
Für den Transport Ihres Rollstuhls im PKW beachten
Sie bitte die folgenden Punkte:
• Kippschutz nach innen klappen.
• Ggf. den/die Schiebegriff/e entfernen.
• Wenn möglich, den Muldenrücken entfernen
und den Rücken nach vorne umklappen.
• Den Rollstuhl (wenn möglich) falten und mit
dem Faltfixierband sicher schließen.
• Feststellbremsen lösen und Antriebsräder ent-
fernen.
• Rollstuhl mit Spanngurten im Fahrzeug si-
chern.
• Die Spanngurte dürfen nur an festen Rahmen-
teilen verzurrt werden. Fußraste, Seitenteile,
Rücken oder Sitzaufnahme sind dafür nicht
geeignet.
• Alle demontierten Teile des Rollstuhls so si-
cher und geschützt im Fahrzeug verstauen,
dass sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver
niemanden verletzen können.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr durch lose, herumwirbelnde
Gegenstände wie Beinstützen, Sitzplatten, Rä-
der, Stöcke, Taschen etc.
Informieren Sie sich bitte vor dem Rollstuhltransport
MIT
ELEKTRISCHEN
bei Ihrem PKW-Händler über die gefahrenlose Siche-
rung des Rollstuhls durch Verzurr-Ösen oder andere
geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem PKW.
2.11.1 Transport im öffentlichen Verkehrsmittel
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Platz
zum Abstellen des Rollstuhls nach der EG-Richtlinie
2001/85/EG bereitgestellt sein.
ACHTUNG
Der Abstellplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
ist nur für LEERE Rollstühle eingerichtet.
ACHTUNG
Stellen Sie den Rollstuhl entgegen der Fahrt-
richtung so auf die ausgewiesene Fläche, dass
die Rückenlehne und ein Seitenteil fest an der
Abstellplatzbegrenzung anliegen.
• Der Rollstuhl darf im Falle eines Unfalls
nicht verrutschen, schließen Sie die Fest-
stellbremse.
• Verlassen Sie während der Fahrt den Roll-
stuhl und setzen Sie sich auf den dafür aus-
gewiesenen Platz neben dem Abstellplatz.
• Legen Sie unbedingt, wenn vorhanden,
den Sicherheitsgurt an!
Lassen Sie sich beim Transfer in und aus dem öf-
fentlichen Verkehrsmittel helfen,
• damit sie nicht in der Spalte zwischen Tür
und Gehsteig hängen bleiben,
• damit Sie nicht in Panik geraten,
• damit Ihrem Anspruch auf den ausgewie-
senen Sitzplatz ggf. Nachdruck verliehen
werden kann,
• damit man Ihnen beim Überwechseln auf
den Sitzplatz und beim Festzurren des
Rollstuhls helfen kann.
2.11.2 Transport im Behinderten-Transport-Wa-
gen (BTW)
Rollstühle können aufgrund ihrer Bestimmung und
Leichtbauweise niemals die stabilen Eigenschaften ei-
nes fest im Fahrzeug montierten Autositzes erreichen.
ACHTUNG
Deshalb raten wir dringend von der Nutzung ei-
nes Rollstuhls als Sitz zum Transport in einem
Fahrzeug ab.
ACHTUNG
Es dürfen nur Rollstühle als Personensitz in ei-
nem BTW verwendet werden, die erfolgreich ei-
nen dynamischen Crash Test nach ISO 7176-19
bestanden haben.
LESEN
Lesen Sie bitte auch unsere Info-Broschüre „Crash
Test ISO 7176-19".
Bedienungsanweisung
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