2.10 KOMBINATION
SCHIEBE- UND BREMSHILFE UND ELEK-
TRISCHEN ZUSATZANTRIEBEN
ACHTUNG
Der Rollstuhl darf nur mit den explizit von SORG Roll-
stuhltechnik freigegebenen Schiebe- und Bremshil-
fen und elektrischen Zusatzantrieben kombiniert
werden. Dabei obliegen Einschränkungen bzw. An-
passungen bezüglich des Anbaus an die endgülitge
Konfiguration des Rollstuhls dem Anbieter des Zu-
satzsystems.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie unbedingt die Gebrauchsan-
weisung Ihrer elektrischen Schiebe- und Bremshil-
fe bzw. Ihres elektrischen Zusatzantriebes. In der
Kombination mit Ihrem Rollstuhl entstehen beson-
dere Belastung, die zu Beschädigungen des Roll-
stuhls führen können.
ACHTUNG
Überwinden Sie wenn möglich Bordsteinkanten
oder Hindernisse rückwärts (mit den großen An-
triebsrädern zuerst). Falls dies nicht möglich sein
sollte: fahren Sie mit niedrigster Geschwindigkeit
an das Hindernis heran und überwinden Sie dieses
vorsichtig.
�
HINWEIS
Beachten Sie die in Kapitel 2.4 beim Überwinden
von Hindernissen aufgeführten Sicherheitshinweise.
2.11 VERLADEN UND TRANSPORT
Für den Transport Ihres Rollstuhls im PKW beachten
Sie bitte die folgenden Punkte:
• Kippschutz nach innen klappen.
• Ggf. den/die Schiebegriff/e entfernen.
• Wenn möglich, den Muldenrücken entfernen
und den Rücken nach vorne umklappen.
• Den Rollstuhl (wenn möglich) falten und mit
dem Faltfixierband sicher schließen.
• Feststellbremsen lösen und Antriebsräder ent-
fernen.
• Rollstuhl mit Spanngurten im Fahrzeug si-
chern.
• Die Spanngurte dürfen nur an festen Rahmen-
teilen verzurrt werden. Fußraste, Seitenteile,
Rücken oder Sitzaufnahme sind dafür nicht
geeignet.
• Alle demontierten Teile des Rollstuhls so si-
cher und geschützt im Fahrzeug verstauen,
dass sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver
niemanden verletzen können.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr durch lose, herumwirbelnde
Gegenstände wie Beinstützen, Sitzplatten, Rä-
der, Stöcke, Taschen etc.
Informieren Sie sich bitte vor dem Rollstuhltransport
MIT
ELEKTRISCHEN
bei Ihrem PKW-Händler über die gefahrenlose Siche-
rung des Rollstuhls durch Verzurr-Ösen oder andere
geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem PKW.
2.11.1 Transport im öffentlichen Verkehrsmittel
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Platz
zum Abstellen des Rollstuhls nach der EG-Richtlinie
2001/85/EG bereitgestellt sein.
ACHTUNG
Der Abstellplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
ist nur für LEERE Rollstühle eingerichtet.
ACHTUNG
Stellen Sie den Rollstuhl entgegen der Fahrt-
richtung so auf die ausgewiesene Fläche, dass
die Rückenlehne und ein Seitenteil fest an der
Abstellplatzbegrenzung anliegen.
• Der Rollstuhl darf im Falle eines Unfalls
nicht verrutschen, schließen Sie die Fest-
stellbremse.
• Verlassen Sie während der Fahrt den Roll-
stuhl und setzen Sie sich auf den dafür aus-
gewiesenen Platz neben dem Abstellplatz.
• Legen Sie unbedingt, wenn vorhanden,
den Sicherheitsgurt an!
Lassen Sie sich beim Transfer in und aus dem öf-
fentlichen Verkehrsmittel helfen,
• damit sie nicht in der Spalte zwischen Tür
und Gehsteig hängen bleiben,
• damit Sie nicht in Panik geraten,
• damit Ihrem Anspruch auf den ausgewie-
senen Sitzplatz ggf. Nachdruck verliehen
werden kann,
• damit man Ihnen beim Überwechseln auf
den Sitzplatz und beim Festzurren des
Rollstuhls helfen kann.
2.11.2 Transport im Behinderten-Transport-Wa-
gen (BTW)
Rollstühle können aufgrund ihrer Bestimmung und
Leichtbauweise niemals die stabilen Eigenschaften ei-
nes fest im Fahrzeug montierten Autositzes erreichen.
ACHTUNG
Deshalb raten wir dringend von der Nutzung ei-
nes Rollstuhls als Sitz zum Transport in einem
Fahrzeug ab.
ACHTUNG
Es dürfen nur Rollstühle als Personensitz in ei-
nem BTW verwendet werden, die erfolgreich ei-
nen dynamischen Crash Test nach ISO 7176-19
bestanden haben.
LESEN
Lesen Sie bitte auch unsere Info-Broschüre „Crash
Test ISO 7176-19".
Bedienungsanweisung
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