Montage
8.7
Etagensicherungstüren
An allen Haltestellen, an denen die Gefahr eines Absturzes von mehr
als 2 m Höhe besteht, müssen Absturzsicherungen angebracht werden,
die ein Abstürzen von Personen verhindern.
Für die geprüften und abgenommenen GEDA- Aufzüge sind nur
Etagensicherungstüren zugelassen, die in Verbindung mit dem
Fahrkorb einen sicheren Übertritt zum Gebäude gewährleisten.
GEDA- Etagensicherungstüren sind zusammen mit dem
GEDA- MULTILIFT P18 geprüft und abgenommen und erfüllt diese
Anforderungen.
8.7.1
Bodenzugang
GEDA MULTILIFT P18
Die Zugangstür der Bodenumwehrung ist wie die Fahrkorbtür als
Schiebetür ausgeführt.
• Die Seite „A" ist der Zugang an der Bodenstation.
• Die Seite „B" ist der Übertritt zur Etage.
Seite A
Montageanleitung
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Seite B
ML006DE Ausgabe 01.2016