Zur Montage berechtigter Personenkreis
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Zur Montage berechtigter Personenkreis
5.1
Fachkraft für Montage, Instandhaltung / Wartung
Person, die aufgrund ihrer qualifizierten beruflichen Ausbildung,
Schulungen und Erfahrungen befähigt ist, Risiken und mögliche
Gefährdungen bei Arbeiten / Montage / Wartung / Instandsetzung an
der Maschine oder Teilkomponenten zu erkennen und durch Einleitung
geeigneter Maßnahmen abzustellen.
5.2
Einzuhaltende Sicherheitshinweise beim Arbeiten mit der
Maschine
• Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung sind ebenfalls zu
beachten.
• Die Maschine darf nicht als Aufstiegs- oder Kletterhilfe genutzt
werden. Nur geprüfte und standsichere Steig- / Kletterhilfen
benutzen. Steig- / Kletterhilfen frei von Verschmutzungen halten.
• Bei Arbeitsende oder bei Arbeitsunterbrechung ist die Maschine am
Hauptschalter auszuschalten und gegen unbefugtes Einschalten
(z.B. mit einem Vorhängeschloss) zu sichern.
5.3
Transport der Maschine
• Es dürfen sich keine Personen im Bereich unterhalb oder auf der
angehobenen Maschine / Teilen der Maschine aufhalten.
• Anheben der Maschine nur unter Verwendung der hierzu
notwendigen Teile und an den vorgeschriebenen Anschlagpunkten.
• Die Maschine darf nur auf ausreichend tragfähigen Fundamenten
transportiert / aufgestellt werden.
• Beim Transport mit Flurförderfahrzeugen auf stabiles Gleichgewicht
achten.
Montageanleitung
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ML006DE Ausgabe 01.2016