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Rehatec Lasse 3 Gebrauchsanweisung Seite 45

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8. Wartung und Inspektion
GEFAHR Vor Beginn von etwaigen Wartungsarbeiten ist es unbedingt erforderlich, dass der Netzstecker
vom Stromnetz getrennt wird!
GEFAHR Benutzen Sie niemals ein Gerät, das sich nicht im einwandfreien Zustand befindet!
GEFAHR Bei übermäßigem Verschleiß oder bei Nichtaustausch von verschlissenen Produktteilen ist die
Sicherheit des Produktes ggf. nicht mehr gewährleistet!
GEFAHR Störungen, Fehlfunktionen oder Defekte dürfen nur vom Hersteller, Betreiber oder
Leistungserbringer behoben werden!
GEFAHR Führen Sie keine Veränderungen am Produkt durch!
WARNUNG Verwenden Sie nur originale oder von Rehatec® GmbH freigegebene Ersatzteile / Zubehör!!
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WICHTIG Bei Reklamationen oder Problemen kontaktieren Sie bitte Ihren Leistungserbringer/Betreiber!
WARNUNG Bei allen Reparatur- und Einstellarbeiten muss auf Klemm- und Quetschgefahr geachtet
werden!
VORSICHT Bei jeder Wartung oder Inspektion sind alle Anweisungen gemäß Kapitel „7. Reinigung und
Desinfektion" ist zu beachten!
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WICHTIG Alle Elektrokomponenten sind wartungsfrei und auf ganze Lebensdauer des Geräts ausgelegt
(außer Akku).
8.1 Wartung
Vor jedem Gebrauch prüfen Sie bitte folgende Funktionen:
 Alle für die Versorgung erforderlichen Verbindungsteile und Komponenten.
 Die Funktionen der Bremsen. Eine sichere Bremsfunktion muss immer gewährleisten sein.
 Prüfen Sie LED – Indikation der Steuerung (Sehne Sie die Kap. „5.4 LED – Indikation").
 Prüfen Sie, dass der Akku genug Kapazität hat (Sehne Sie die Kap. „5.4 LED – Indikation").
 Alle sichtbare Schraubverbindungen sind sicher und vollständig.
 Die E-Antriebe funktionieren bei der Neigung- /Höheverstellung einwandfrei, ohne Geräusche oder Ruckeln.
 Alle Polster und greifbare Oberflächen sind auf Risse, Kratzer und Scheuerstellen zu überprüfen. Defekte
Einzelteile sind zu ersetzen!
 Alle Elemente von der Begurtung sind sicher und vollständig. Defekte Einzelteile sind zu ersetzen!
Regelmäßige Pflege und Wartung
Es ist wichtig, dass alle Komponenten während der Benutzung unbeschädigt sind. Kontrollieren Sie diese
daher regelmäßig und lassen Sie sie bei Bedarf reparieren bzw. ersetzen.
In regelmäßigen Abständen ist das Gerät durch unterwiesenes Fachpersonal zu pflegen und zu warten.
Der Wartungsbedarf erfolgt aus Prüfungen, die in Kap. „8.3 Inspektionsplan" gelistet sind.
GEFAHR Der Liegebär Lasse muss alle 12 Monate unter Berücksichtigung etwaiger früher vorzunehmenden
Wartungsintervalle gemäß dem folgenden Inspektionsplan gewartet werden!
8.2 Inspektion
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WICHTIG Zur Dokumentation des einwandfreien Zustands des Geräts sowie zur Dokumentation von
Auffälligkeiten, Störungen und Mängeln ist der Inspektionsplan aus Kapitel „8.2 Inspektionsplan" zu
verwenden!
WARNUNG Es ist sicherzustellen, dass jede Sicherheitstechnische Kontrolle im Prüfprotokoll eingetragen
ist. Die Dokumentation muss bis zur Entsorgung des Therapiestuhls aufbewahrt werden.
Bei einer Inspektion sind eine Sichtprüfung sowie mechanische Funktionsprüfungen durchzuführen.
Bei Bedarf sind Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen oder Reparaturen zu beauftragen. Fehlende,
beschädigte oder kontaminierte Teile sind zu ersetzen.
Bei Bestellung von Ersatzteilen kann über die Angabe der Seriennummer, des Gerätetyps und des
Herstellungsdatums eine Beratung durch Händler oder die Verkaufsabteilung des Herstellers erfolgen.
1023919 Rev 1.0
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