3. Allgemeine Informationen
3.1 Begriffserklärung
Betreiber
(z. B. Therapiehäuser, Reha-Zentren, Physiotherapie-Zentren, Fachhändler, Krankenkassen) ist jede
natürliche oder juristische Person, die den Therapiestuhl verwenden bzw. in deren Auftrag der Therapiestuhl
verwendet wird.
Dem Betreiber obliegt die ordnungsgemäße Einweisung des Bedien- und Fachpersonals.
Bediener (z. B. Therapeut, Begleitperson oder Assistent) sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
Erfahrung oder Unterweisung berechtigt sind, den Therapiestuhl zu bedienen und daran therapeutische
Arbeiten zu verrichten. Weiterhin kann der Bediener mögliche Gefahren erkennen und vermeiden sowie die
physischen Fähigkeiten und den gesundheitlichen Zustand des Patienten beurteilen. Bediener müssen
unbedingt in die Handhabung des Stehgeräts eingewiesen werden.
Fachpersonal
Als
berechtigt sind, den Therapiestuhl zu transportieren, einzustellen und zu warten. Weiterhin sind sie in die Vorschriften
zur Durchführung von Inspektionen, Reinigung und Desinfektion eingewiesen.
In dieser Gebrauchsanweisung wird als Patient eine körperlich benachteiligte Person bezeichnet, die eine positive
Stehposition erhält.
3.2 Zweckbestimmung
Das Gerät „
Heidelberger Liegebär Lasse
möglichst physiologischen Stehposition über wenige Stunden pro Tag und zur Sicherung des stabilen Stehens
konzipiert. Es ermöglicht die Erzielung positiver Auswirkungen einer stehenden Körperposition. Das Stehgerät kann
mit einer Gasdruckfeder oder einem Elektromotor ausgestattet werden, um das Aufrichten des Patienten zu
vereinfachen.
3.3 Indikationen und Kontraindikationen
Eine Versorgung mit dem Heidelberger Stehgerät Lasse kann bei folgenden Indikationen Anwendung finden.
Bei kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung
der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor). Bei Kompletten-
/inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der
Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z.
B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems /
Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei kompletten/inkompletten Lähmungen
der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung
des
Rückenmarks
Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie,
Muskeldystrophien)
Vor der Versorgung mit dem Stehsystem sollte ärztlich abgeklärt werden, ob Kontraindikationen bestehen. Die
Indikationen der Versorgung müssen in regelmäßigen Abständen von einem Arzt oder Therapeuten begleitet bzw.
überwacht werden.
jede Art von Schmerzen stellt eine Kontraindikation dar!
Generell gilt:
Je nach Krankheitsbild und Therapie ist mit einem Arzt oder Therapeuten zu klären, wie lange ein Patient im
Stehgerät verweilen kann. Folgende Symptome können auftreten: Kreislaufprobleme, Schmerzen im Bein- und/oder
Rückenbereich, Erhöhte Spastizität, Krampfanfälle. Nutzung des Gerätes bei Skoliose in Krankheitsbilde des
Patienten nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Viele Patienten können zunächst nur in einer Beugung stehen und erst später vollständig gestreckt werden.
Korrigieren Sie die Körperhaltung nie mit Gewalt oder starkem Druck.
Das Gerät korrigiert keine Fehlhaltungen und eignet sich auch nicht zur Wachstumslenkung!
1023919 Rev 1.0
werden Mitarbeiter des Betreibers bezeichnet, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Unterweisung
" ist für Patienten mit Beeinträchtigung des Stehens zur Einhaltung einer
(z.
B.
Querschnittsyndrom
bei
traumatischer/entzündlicher/tumoröser
Brust-
und
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