Sicherheitshinweise!
Ihr MDA Compact V erfüllt technisch alle gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards.
Es können jedoch durch die gegenseitige Beeinträchtigung mit anderen elektronischen
Geräten Störungen auftreten. Beachten Sie unbedingt bei der Nutzung Ihres MDA Compact V
als Mobiltelefon, sowohl zu Hause als auch unterwegs, stets die örtlichen Vorschriften und
Regelungen.
Unbedingt ausschalten:
Bevor Sie in ein Flugzeug einsteigen oder Sie das Gerät in Ihr Gepäck legen, informieren
Sie sich, ob die Benutzung von Mobiltelefonen in Flugzeugen gestattet ist, z. B. bei Flügen
innerhalb der EU. In manchen Ländern jedoch ist die Nutzung grundsätzlich mit Strafe
bedroht, z. B. Flüge in die USA und innerhalb der USA. Deaktivieren Sie sicherheitshalber
das Telefon (
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen und keine für den MDA Compact V geeignete Frei-
sprechanlage eingebaut ist. Ebenso ist es verboten, Tätigkeiten am Handy durchzuführen,
z. B. die Nummer des Anrufers lesen.
In Krankenhäusern, Kliniken oder anderen Gesundheitszentren und an allen Orten in
unmittelbarer Nähe medizinischer Geräte. Fragen Sie am Empfang, einen Arzt oder eine
Stationsschwester, ob das Benutzen des Handys doch gestattet ist.
An allen Orten, an denen Explosionsgefahr besteht (z. B. Tankstellen, staubhaltige Umge-
bung, z. B. mit Metallstaub).
In einem Fahrzeug, mit dem entzündbare Produkte transportiert werden (selbst wenn das
Fahrzeug geparkt ist). Prüfen Sie erst, ob das Fahrzeug die Sicherheitsvorschriften erfüllt.
Überall dort, wo ein Symbol mit durchgestrichenem Handy angebracht ist. Bei diesem
Symbol tritt das Hausrecht in Kraft.
An Orten, an denen es vorgeschrieben ist, funkgesteuerte Geräte abzuschalten, z. B. auf
Großbaustellen oder an Orten mit Sprengungsarbeiten.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Fahrzeughersteller, ob die in Ihrem Fahrzeug eingebaute
elektronische Ausstattung durch Funkstrahlen beeinträchtigt werden kann.
Telefonieren während der Fahrt
Durch die verminderte Konzentration kann es zu Unfällen kommen. Die nachfolgenden
Anweisungen müssen strikt befolgt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Strafe bedroht
Seit 01.02.2001 ist es ein Vergehen, ein Handy während des Fahrens in der Hand zu halten
oder zwischen Schulter und Kopf zu klemmen, um damit zu telefonieren. Ebenso ist es ein
Vergehen während der Fahrt SMS zu versenden.
Der Gebrauch von Freisprecheinrichtungen ist gestattet.
Telefon deaktivieren,
Seite 57). Fragen Sie im Zweifelsfall das Bordpersonal.
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