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Lauda Mobifreeze M 270 Betriebsanleitung Seite 18

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Transport
3.1 
Vorschriften beim Transport von Geräten mit LiFePO4-Batterie
3.2 
Bewegen und Transportieren der Ultratiefkühltruhe
18 / 92
Beim Transportieren der Ultratiefkühltruhe, die eine LiFePO4-Batterie ent-
hält, müssen folgende Vorschriften bei einem Transport mit einem Trans-
portfahrzeug (Lastkraftwagen oder ähnlichem) eingehalten werden.
Das Gerät/Packstück muss mit einem Gefahrzettel (beziehungsweise
n
einem entsprechenden Aufkleber, Größe 10x10 cm) der "Gefahren-
klasse 9" und der Kennzeichnungsnummer "UN3481" gekennzeichnet
sein.
Das Prüfzertifikat der LiFePO4-Batterie muss vorhanden sein. Dieses
n
Zertifikat muss vorab an die Spedition übermittelt werden. Das Zer-
tifikat finden Sie im Kapitel "Allgemeines" in dieser Betriebsanlei-
tung, siehe Ä Kapitel 13.7 „UN38.3 Test Report LiFePO4-Batterie"
auf Seite 74und ist abrufbar im PDF-Format unter www.lauda.de im
Bereich "Service": https://www.lauda.de/de/services/download-center/
filter/default/mobifreeze.
Ein "Beförderungspapier für gefährliche Güter auf der Straße" mit
n
UN3481-Nummer und einem Bruttogewicht des Gerätes (Nettoge-
wicht der Ultratiefkühltruhe und die entsprechende Nutzlast) ist zu
erstellen und beim Transport der Ultratiefkühltruhe mit zuführen.
WARNUNG!
Fehlbedienung beim Schieben, Überrollgefahr durch Geräte-
rollen
Verletzungsgefahr durch Überrollen, Stoß
Gerät nicht über Fuß oder andere Körperteile rollen.
Vorsichtiges Bewegen des Gerätes, gegebenenfalls mit
mehreren Personen.
Sicherheitsschuhe tragen.
Kollision mit anderen Personen, Gegenständen vermeiden.
Vorhersehbare Fehlanwendungen, siehe Ä Kapitel 1.7
„Vorhersehbare Fehlanwendung" auf Seite 9, sind zu ver-
meiden.
Personal:
n
Schutzausrüstung:
n
n
Beim Schieben/Bewegen des Gerätes ist folgendes zu beachten:
1.
Gerät vom Netz nehmen.
2.
Netzkabel einrollen.
3.
Feststellrollen lösen.
Mobifreeze
Unterwiesene Person
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
V1

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