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Mercedes-Benz Zetros Euro III 949.0 2013 Serie Aufbaurichtlinie Seite 7

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1 Einleitung
1.1 Allgemeine Hinweise
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Einleitung
1.1
Allgemeine Hinweise
Die Daimler AG, als Hersteller von Mercedes-Benz-Fahrzeugen, stellt mit dieser Aufbaurichtlinie
den Aufbauherstellern wichtige technische Informationen über das Fahrzeug zur Verfügung,
welche zur Planung und der Herstellung eines verkehrs- und betriebssicheren Aufbaus vom
Aufbauhersteller berücksichtigt werden müssen. Die hierzu erforderlichen An-, Auf-, Ein- oder
Umbauarbeiten werden im Folgenden Aufbauarbeiten" genannt.
Die vorliegenden Informationen sind der Entwicklung, Anpassung und Abstimmung von An- und
Aufbauten auf Zetros-Fahrgestellen zugrunde zu legen.
Die Daimler AG ist aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl an Aufbauherstellern und Aufbau-
arten nicht in der Lage alle möglichen Veränderungen z.B. am Fahrverhalten, der Stabilität, der
Gewichtsverteilung, des Schwerpunktes des Fahrzeuges und seiner Handhabungscharakte-
ristiken vorherzusehen, die durch Aufbauarbeiten entstehen können. Deshalb übernimmt die
Daimler AG keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die aus derartigen Veränderungen
ihrer Fahrzeuge resultieren, insbesondere dann nicht, wenn sich die Veränderungen negativ auf
das Gesamtfahrzeug auswirken. Die Daimler AG haftet dementsprechend nur im Umfang ihrer
eigenen Konstruktions-, Produktions- und Instruktionsleistungen.
Der Aufbauhersteller selbst ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Aufbauarbeiten weder an
sich fehlerhaft sind, noch zu Fehlern oder Gefahren am Gesamtfahrzeug führen können. Im Falle
der Verletzung dieser Pflicht ist eine eigene Produkthaftung des Aufbauherstellers gegeben.
Diese Aufbaurichtlinie wendet sich an professionelle Aufbauhersteller. Daher wird in dieser
Aufbaurichtlinie ein entsprechendes Hintergrundwissen vorausgesetzt. Es ist zu beachten, dass
bestimmte Arbeiten (z. B. Schweißarbeiten an Last tragenden Bauteilen) nur durch qualifiziertes
Personal durchgeführt werden dürfen. Hierdurch werden Verletzungsgefahren vermieden und
die für die Abänderungen an der Karosserie geforderte Qualität sichergestellt. Bei allen in dieser
Aufbaurichtlinie genannten Gesetzen, Normen, Richtlinien etc. gilt immer die jeweils aktuelle
Fassung, sofern für Normen und Richtlinien nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Entwicklung und Abstimmung von An- bzw. Aufbauten am Zetros berechtigt grundsätzlich
nicht zur Abtretung von Kosten- oder Rechtsansprüchen an die Daimler AG. Die Mitarbeit der
Daimler AG bei der Lösung technischer Probleme hat nur beratenden Charakter. Bei Geräten,
die in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz kommen gilt das auch im Bezug auf die
Einhaltung der Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und der Unfallverhütung im Sinne des
Gesetzes über technische Arbeitsmittel.
Die Daimler AG weist besonders auf die Verantwortung des Aufbauherstellers für dessen
Lieferumfang und für die an der Schnittstelle Fahrzeug/Aufbau zu beachtenden sicherheits-
technischen Regeln hin.
Für die gesamte An- und Aufbaurichtlinie und alle in ihr befindlichen Zeichnungen, Skizzen
sowie technischen Daten gilt:
Vertraulich! Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe oder Vervielfältigung nur mit
schriftlicher Zustimmung der Daimler AG.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinie Zetros
Stand: 11/ 2013
S. 7

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Zetros euro v 949.0 2013 serie