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Mercedes-Benz Zetros Euro III 949.0 2013 Serie Aufbaurichtlinie Seite 35

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12 Fahrgestelländerungen
12.1 Allgemeines
12
Fahrgestelländerungen
12.1
Allgemeines
Veränderungen am Grundfahrzeug sind nur im Rahmen der in dieser Aufbaurichtlinie
beschriebenen Umfänge erlaubt. Für alle anderen Umfänge ist vor dem Umbau die Zustimmung
durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
WARNUNG
Nehmen Sie keine Änderungen an Aggregaten (Lenkung, Bremsanlage usw.) vor!
Änderungen an Lenkung und Bremsanlage können dazu führen, dass diese Systeme nicht
mehr bestimmungsgemäß funktionieren und versagen. Der Fahrer kann dadurch die
Kontrolle über das Fahrzeug verlieren, einen Unfall verursachen und sich selbst oder andere
Personen verletzen.
Ab Werk gelieferte Fahrzeuge entsprechen den EG- bzw. ECE-Richtlinien und den nationalen
Vorschriften (teilweise ausgenommen sind Fahrzeuge für außereuropäische Länder).
Die Fahrzeuge müssen auch nach den durchgeführten Änderungen die EG – bzw. ECE-
Vorschriften oder die nationalen Vorschriften erfüllen.
Über Veränderungen am Fahrgestell muss der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer
bei der Fahrzeugabnahme vom Aufbauhersteller informiert werden. Bei Bedarf eine Unbedenk-
lichkeitsbescheinigung der Daimler AG (z. B. Zeichnung mit Genehmigungsvermerk) oder die
gültige Aufbaurichtlinie vorlegen.
Nach jeder Arbeit an der Bremsanlage (auch wenn lediglich Teile demontiert werden), ist eine
komplette Überprüfung der Funktion und Wirkung der gesamten Bremsanlage durchzuführen.
Weitere Informationen
Es wird empfohlen, Kundensonderwünsche über CTT anzufragen und zu bestellen
(Ansprechpartner
Kapitel 1.4).
Stand: 11/ 2013
Kapitel 1.5 einzuholen.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinie Zetros
S. 35

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Diese Anleitung auch für:

Zetros euro v 949.0 2013 serie