15 Anbauteile
15.2 Unterfahrschutz hinten
15.2
Unterfahrschutz hinten
Maße Unterfahrschutz hinten nach ECE- R58
*minus dem Verformungswert durch Aufprall nach ECE- R58 Absatz 7.3 des Teils l
Unterfahrschutz
C7A, starr
Der werkseitig angebaute Unterfahrschutz entspricht ECE-R 58.
Es dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.
15.3
Seitliche Schutzvorrichtung
Nach ECE–R 73-01 ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine seitliche
Schutzvorrichtung vorgeschrieben.
Ausgenommen sind Sattelzugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Sonderfahrzeuge, deren
Verwendungszweck durch die seitliche Schutzeinrichtung nicht erfüllt werden kann.
•
In die seitliche Schutzvorrichtung dürfen Bauteile wie z. B. Batteriekasten, Luftbehälter,
Kraftstoffbehälter, Leuchten, Reflektoren, Reserveräder und Werkzeugkästen eingebaut
werden, wenn die vorgegebenen Abstandsmaße eingehalten werden.
•
Funktion und Zugänglichkeit aller am Fahrzeug vorhandenen Aggregate dürfen nicht
beeinträchtigt werden.
•
Brems-, Luft- oder Hydraulikleitungen und andere Teile dürfen nicht an der seitlichen
Schutzvorrichtung befestigt werden.
•
Schutzvorrichtung so weit wie möglich von vorn nach hinten durchgehend anbringen.
•
Angrenzende Teile dürfen überlappen. Die überlappende Kante muss nach hinten oder
unten zeigen.
•
Die seitliche Schutzeinrichtung ist so auszuführen, dass die Zugänglichkeit der
Luftprüfanschlüsse gewährleistet ist.
Stand: 11/ 2013
*
Verformungswert
durch Aufprall
70 mm
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinie Zetros
Einbaumaß Unterfahrschutz
zu Hinterkante Aufbau
330 mm
S. 59