13 Fahrgestellrahmen
13.4 Radstandänderungen
13.4.5
Gelenkwellen
Die richtige Auslegung des Gelenkwellenstrangs verhindert Geräusch- und Schwingungsbildung.
Nur von Mercedes-Benz geprüfte und freigegebene Teile verwenden.
Gelenkwelle
a Betriebslänge
b zulässige Wellenlänge
Zwischenwelle
a Betriebslänge
•
Bei Radstandänderungen Gelenkwellenanordnung und Gelenkwellenlänge wie bei einem
vergleichbaren Serienfahrzeug ausführen (gleicher Typ, gleicher oder ähnlicher Radstand
und gleiche oder ähnliche Antriebsstrangauslegung).
•
Durchmesser und Wandstärke des Gelenkwellenrohrs müssen der Serien-Gelenkwelle
entsprechen.
•
Wenn erforderlich, mehrere Gelenkwellen mit Zwischenlagern verwenden.
13.4.5.1 Beugungsarten
•
Die Beugungswinkel müssen an beiden Gelenken gleich sein (ß1 = ß1). Sie dürfen nicht
größer als 6° sein. Beugungswinkel größer als 6° sowie Flanschwinkelfehler (ß1 <> ß2)
führen zu Schwingungen am Antriebsstrang. Sie beeinträchtigen die Lebensdauer der
Aggregate und können zu Schäden führen.
•
Gelenkwellen vor Einbau auswuchten.
•
Ausgeschäumte Gelenkwellen sind zu verwenden. Änderungen außerhalb der Grenzwerte
sind zu unterlassen.
Für mögliche Ausnahmen erteilt Mercedes-Benz nach eigenem Ermessen gegebenenfalls eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zeichnungen über die vorgesehene Gelenkwellenänderung
mit genauen Maßangaben (Wellenlänge und Beugungswinkel) sind dann einzureichen.
Stand: 11/ 2013
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinie Zetros
S. 48