GEA Niro Soavi S.p.A.
4.1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
4.1.1 ALLGEMEINES
4.1.1.1
BESTIMMUNG DER KOMPETENZEN DES PERSONALS.
Die
Instandhaltungseingriffe
entsprechenden zugewiesen werden.
Der Hersteller weist jede Verantwortung zurück, wenn diese Anweisungen
nicht beachtet werden.
KOMPETENZEN des mit der Bedienung der Maschine beauftragten
Personals (Bediener)
Der Bediener ist nur für die Benutzung der an der Bedienkonsole und am
Schaltschrank angebrachten Steuerungen und Instrumente befugt.
Dem Bediener ist es nicht gestattet andere Eingriffe an den mechanischen und
elektrischen Geräten vorzunehmen.
Insbesondere gilt das Verbot:
die mechanischen Bauteile abzubauen und sich Zuritt in das Maschineninnere
zu verschaffen
die Schaltschränke zu öffnen und sich Zugang zu den in seinem Inneren
untergebrachten Geräte zu verschaffen
die Schutzvorrichtungen der an der Maschine installierten Teile unter
Spannung abzunehmen, wie: Klemmenleistenabdeckungen der Abzweigdose,
usw.
Diese Vorgänge sind dem mechanischen und elektrischen Wartungspersonal
vorbehalten.
KOMPETENZEN DES ELEKTROTECHNIKERS UND DES WARTUNGSSCHLOSSER
Dieser Techniker ist im Besitz von spezifischen Kenntnissen und zur Wartung der
Maschine und der elektrischen Anlage befugt. Er ist für den Schlüssel der Zugriff
auf die unter Spannung stehenden Teil schafft verantwortlich.
Der Wartungstechniker sorgt für die Wiederherstellung der Vorrichtungen und der
Schutzgeräte und repariert außerdem die Maschine gemäß den in diesem
Handbuch beschriebenen Vorgehensweisen.
ACHTUNG:
Die neuen Bauteile, welche die defekten ersetzen, müssen die gleichen
Eigenschaften
und
Sicherheitskomponenten handelt, so müssen diese zertifiziert sein und der
gleichen Schutzklasse angehören wie das ersetzte Teil.
4C010E3E.DOC
müssen
den
Leistungen
besitzen;
folgenden
Kompetenzen
wenn
es
sich
4.1.1
um