GEA Niro Soavi S.p.A.
2.1.6
UNFALLSCHUTZBESCHILDERUNG
An der Maschine sind eine Reihe Schilder angebracht, die den Bediener und
die gefährdeten Personen auf eine Gefahr hinweisen.
WARNHINWEIS:
Die an der Maschine angebrachten Warn- und Gebotsschilder üben eine wichtige
Sicherheitsfunktion aus; der Bediener und der Fachtechniker für die Wartung
müssen sich streng an das mit dem Schild angezeigte Gebot oder Verbot halten.
Die Position der Beschilderung entspricht der Abbildung auf der folgenden
Seite.
ACHTUNG:
Die Warn- und Gebotsschilder üben eine Sicherheitsfunktion aus und
dürfen
Bei Nichtbeachten dieses Verbots führt zum Verfall der Garantie und zur
vollen Verantwortungsübernahme durch den Käufer. Der Anwender ist
verpflichtet die versehentlich abgenommenen oder heruntergefallenen.
Schilder wieder an der vorgesehenen Stelle anzubringen.
Position einiger an der Maschine angebrachter Unfallschutzschilder
2C002E6E.DOCX
nicht
Fig. 2.1.6.a
abgenommen
werden.
2.1.18