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GEA Niro Soavi NS3015/11P Betriebsanleitung Seite 30

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GEA Niro Soavi S.p.A.
2.1.4
GEFÄHRDUNGEN
GEFAHREN AUS DER UMGEBUNG
2.1.4.1
ALLGEMEINE SICHERHEIT
Informations- und Schulungspflicht
In diesem Handbuch werden keine allgemeinen Sicherheitsregeln zur
Arbeitssicherheit genannt, da diese bereits vom Anwenderwerk darzulegen und
einzuhalten sind.
Dennoch halten wir es für nützlich einige grundsätzliche Punkte zu nennen, um
sicherzugehen, dass diese auch dann klar sind wenn sie im Sicherheitsplan des
Werks vielleicht vernachlässigt wurden.
ACHTUNG:
„Der Schutz vor Gefährdungen beginnt mit dem Informieren und dem
Einweisen der Arbeiter".
Die Arbeiter informieren
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass jeder Arbeiter über Folgendes angemessen
informiert ist:
-
Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit die an die Tätigkeit des
Unternehmens im Allgemeinen geknüpft sind
-
angewandte Schutz- und Präventionsmaßnahmen
-
spezifische Gefährdungen denen der Arbeiter bei der Ausübung seiner
Tätigkeit
ausgesetzt
unternehmensinternen Regeln
-
Erst-Hilfe-Maßnahmen, Brandschutzregeln und Evakuierung der Arbeiter
Die Arbeiter einweisen
Im Bereich der diesbezüglichen Aufgaben- und Kompetenzbereiche versichert
der Arbeitgeber, dass die Bediener und die Wartungstechniker eine
ausreichende und angemessene Einweisung in die allgemeinen und die den
jeweiligen Arbeitsplatz und Arbeitsaufgaben betreffenden Sicherheits- und
Gesundheitsfragen erhält.
2C002E6E.DOCX
UND
ist,
Sicherheitsvorschriften
NICHT
AUSSCHLIEßBARE
und
diesbezügliche
2.1.9

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